Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderarzt Dr. med. Steffen Hien - Neonatologie
Praxis an der St. Hedwig-Klinik Mannheim

Anmeldung

Bitte melden Sie sich vor jeder Vorstellung telefonisch bei uns an. Dies hilft mit, die Wartezeiten, zu verkürzen.

Die Akutsprechstunde dient primär der Versorgung von akuten Gesundheitsstörungen.

Für andere Fragen und Probleme (Fragen zur Entwicklung,  zu Verhaltenauffälligkeiten etc.) bitten wir sie, extra Termine zu vereinbaren.

 

Begleitung

Wenn Ihr Kind schon größer ist, kann es auch alleine zu uns in die Praxis kommen.

Bei Impfungen benötigt es jedoch eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.

Da aber auch die Großen manchmal noch ganz große Sorgen vor Spritzen haben, sollten Sie vorher gemeinsam besprechen, ob Sie Ihr Kind alleine schicken können.

Termine / Wartezeiten

Wir bemühen uns, Termine einzuhalten.

Manchmal dauert eine Untersuchungen jedoch etwas länger oder es kommt ein Notfall dazwischen.

Auch möchte ich mir Zeit für Sie nehmen.

Bitte haben Sie dafür Geduld, sollte es länger dauern.

Zusatzuntersuchungen "IGEL"

Nicht alle Untersuchungen werden von den Krankenkassen direkt übernommen.

Einige Zusatz-Untersuchungen, z.B. auf Wunsch der Eltern, sind daher kostenpflichtig.

Siehe dazu die extra Seite " Igel / Vorsorge"

Handtuch oder Decke

Bringen Sie bitte zu jeder Untersuchung gerne eine Decke oder ein Handtuch mit.

Sie helfen uns damit unnötige Wäscheberge zu vermeiden. Dies schont auch die Umwelt!

Hausbesuche

In besonderen Fällen, z.B.

  • nach der Geburt Ihres Kindes 
  • zu einer  U2
  • wenn die gesundheitliche Situation es erfordert
  • wenn ihr Kind nicht transportfähig ist

können wir nach medizinischer Indikation einen Hausbesuch gemeinsam planen.

Vereinbaren Sie dazu bitte telefonisch einen Termin.

In Akut-Situationen oder im Notfall rufen Sie bitte den Notruf 112 an.

Stillzimmer

Für stillende Mütter haben wir einen ruhigen Ort mit Blick auf unsere Dachterasse mit Rosengarten.

Impfungen

Impfungen werden nach vorheriger ärztlicher Untersuchung auch von den qualifizierten Arzthelferinnen (MFA) durchgeführt.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir ohne Vorlage des Impfbuches keine Impfungen durchführen können.

Sollte Ihr Kind allein in die Praxis kommen,ist es dringend notwendig, eine Vollmacht für die Durchführung der Impfung mitzugeben.

Ohne Vollmacht können Jugendliche unter 16 Jahren nicht geimpft werden.

Impfungen für Erwachsene:

Ein paralleler Impftermin für die Eltern für Auffrisch-Impfungen gemäß den Emfehlungen der STIKO ist natürlich möglich, z.B. Tetauns, Diphterie, Pertussis etc.

Ebenso die saisonale Grippeimpfung oder die Zeckenimpfung (FSME) sind für Kinder und Eltern möglich.

Für Reiseimpfungen wie z.B. Hepatitis A, Gelbfieber, Tollwut, Typhus, Cholera u.a. beraten wir sie gerne.

Jugendliche ab 12 Lj.

Seit Januar 2004 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Jugendlichen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr die Kosten nur noch bei rezeptpflichtigen Medikamenten  !

Für Patienten der AOK und einiger anderen Ersatzkassen werden die Kosten für Medikamente übernommen, wenn die Patienten in einem Hausärztevertrag (HZV) eingeschrieben sind.

Dann gilt eine Befreiung bis zum 18. Lebenjahr !!

Gerne beraten wir sie über den Hausärztevertrag und helfen Ihnen dabei !!!

 

Handy`s

Bitte verzichten sie darauf, in den Praxis-Räumen zu telefonieren.  

Sollten Sie dringende Anrufe erledigen müssen, so tun Sie diese bitte außerhalb der Praxisräume.

Essen in der Praxis

Kommen sie gerne gestärkt zu uns. Falls sie doch etwas warten müssen, ist dies meist mit leerem Magen schwieriger.

Wir bitten Sie, auf Essen im Wartezimmer zu verzichten.

Babys dürfen selbstverständlich gestillt werden oder ein Fläschchen trinken! Ein Flaschenwärmer ist vorhanden- sprechen Sie die Mitarbeiterinnen an.

Versäumte Termine - Ausfallhonorar

Wir bitten Sie, vereinbarte Termine bei Verhinderung rechtzeitig abzusagen.

Für Vorsorgetermine planen wir in der Praxis 30-40 Minuten ein, welche nur für Sie und Ihr Kind reserviert ist.

Bei wiederholt versäumten und nicht abgesagten Terminen berechnen wir nach § 615 BGB ein Ausfallhonorar von 20€.

Der Grund für die Versäumnis spielt dabei keine Rolle.

Also denken Sie bitte daran, uns rechtzeitig zu informieren, sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können.

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