Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinder- und Jugendarzt-Praxis Dirk Wahlers & Dr. med. Antje Rühmkorf

Aktuelles

Liebe Eltern,

viele haben es schon mitbekommen und uns bereits angesprochen: die STIKO empfiehlt, dass alle Kinder, die im April-September dieses Jahres geboren sind, gegen RSV geimpft werden sollen. Die Impfung soll zu Beginn der RSVSaison (Oktober bis April), also möglichst im Oktober erfolgen. Mittlerweile sind die Formalien geklärt, so dass wir Sie auf diesem Wege über die Erkrankung, die Impfung und das Vorgehen informieren möchten.

RSV- Was ist das?

Das Respiratorische Syncytial-Virus, kurz RSV, ist weit verbreitet. Es verursacht meist Erkrankungen der oberen Atemwege mit Erkältungssymptomen, aber auch -vor allem im ersten Lebensjahr- Erkrankungen der unteren Atemwege wie z.B. eine Entzündung der kleinen Atemwege der Lunge (Bronchiolitis). Letztere kann zu sehr schweren, sogar lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen führen. RSV sind in Deutschland der häufigste stationäre Einweisungsgrund für Säuglinge. Ca. 1,8% der gesunden Säuglinge in Europa müssen jährlich wegen einer RSVInfektion im Krankenhaus behandelt werden.

Impfung:

Der Impfstoff Nirsevimab (Beyfortus®) ist seit 2022 zugelassen. Im Gegensatz zu den üblichen Impfungen handelt es sich hierbei um Antikörper, die dem geimpften Kind einen direkten und sofortigen Schutz gegen RSV bietet (passive Immunisierung). Die Verträglichkeit ist gut. Als Impfreaktion können vorübergehende Lokalreaktionen wie Schmerzen, Rötungen und Schwellungen an der Injektionsstelle oder ein Ausschlag auftreten. Die Impfung verhindert weder eine Infektion noch die Weitergabe der Viren, aber sie schützt gut vor schweren RSVErkrankungen der unteren Atemwege. Das Risiko einer schweren RSV-Erkrankung wird bei Säuglingen um etwa 80% verringert. Der Schutz hält in der Regel über die gesamte RSV-Saison.

Impfstoffbeschaffung:

Die Kostenübernahme erfolgt durch die gesetzlichen Krankenkassen. Aktuell können die Arztpraxen den Impfstoff nicht über den sogenannten Sprechstundenbedarf bestellen. Das bedeutet, dass Sie den Impfstoff für Ihr Kind besorgen müssen. Hierfür erhalten Sie von uns ein Kassenrezept oder Privatrezept. Damit besorgen Sie dann in der Apotheke den Impfstoff.

Konkretes Vorgehen, wenn Sie sich für die RSV-Impfung für Ihr Kind entschieden haben:

  1. Schicken Sie uns eine email mit der Info, dass Sie Ihr Kind impfen lassen möchten. Geben Sie bitte an, ob Ihr Kind unter 5kg oder über 5kg wiegt, da es gewichtsabhängig 2 verschiedene Impfstoffdosierungen gibt. Bei gesetzlich versicherten Kindern geben Sie zusätzlich an, ob schon eine Versichertenkarte für Ihr Kind vorliegt.
  2. Wir stellen ein Rezept für Ihr Kind aus.
    • Kinder, die bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und bereits eine Versichertenkarte besitzen, stellen wir ein E-Rezept aus. Sie bekommen den Impfstoff in der Apotheke und müssen dafür nichts bezahlen.
    • Kinder, die bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, aber noch keinen Versichertenkarte haben, können wir aktuell nur ein Privatrezept ausstellen. Dies lösen Sie in der Apotheke ein und müssen in Vorkasse (ca. 435€) treten. Die Rechnung reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen das Geld für den Impfstoff dann vollständig von der Krankenkasse erstattet.
    • Kinder, die privat versichert sind, erhalten wie üblich ein Privatrezept von uns.
  3. Besorgen Sie den Impfstoff aus der Apotheke und lagern Sie diesen zu Hause im Kühlschrank.
  4. Erst nach Erhalt des Impfstoffes (wahrscheinlich ist der Impfstoff erst ab der 2. Oktoberwoche verfügbar) vereinbaren Sie bei uns möglichst über Doctolib einen Impftermin. Wir versuchen, zeitnahe Impftermine freizuschalten, aber logistisch ist es für uns eine Herausforderung, da wir in kurzer Zeit > 100 Säuglinge gegen RSV impfen müssen.
  5. Zum Impftermin bringen Sie dann Impfstoff und den Impfpass Ihres Kindes mit

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

 

Meningokokken B -Impfung

Seit Anfang 2024 empfiehlt die STIKO auch die Impfung gegen Menigikokken B, und zwar für alle Kinder bis zum 5. Geburtstag. Meningokokken B sind Bakterien, die eine Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung verursachen können. Diese Erkrankungen sind selten, verlaufen aber oft sehr schwer mit bleibenden Schäden oder tödlich. Meningokokken B sind aktuell weiter verbreitet als Meningokokken C, gegen die seit 2006 standardmäßig geimpft wird. Das größte Infektionsrisiko besteht in den ersten Lebensjahren, weswegen die Stiko empfiehlt, die Impfung so früh wie möglich durchzuführen. Die Empfehlung lautet, sie gleichzeitig mit der ersten und zweiten Standardimpfung ("6-fach" + Pneumokokken + Rotaviren) zu verabreichen. Dies bedeutet, dass Ihr Baby im Alter von ca. 8 und 16 Wochen jeweils 3 Injektionen gleichzeitig erhält. Dies stellt keine Überforderung des Immunsystems dar. Grundsätzlich kann die Meningokokken B-Impfung aber auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, z.B. 1 Woche nach den o.g. Impfterminen. Eine häufige Nebenwirkung der Impfung ist in einigen Fälllen recht hohes Fieber, das jedoch keine Komplikation, sondern eine normale Reaktion des Immunsystems ihres Kindes darstellt. Lokale Nebenwirkungen können, wie bei jeder anderen Impfung, Hautrötung, Schwellung oder Verhärtung an der Einstichstelle sein. Alle diese Nebenwirkungen sind vorübergehend. Eine 3. Impfung sollte in der Regel im 2. Lebensjahr erfolgen. Wird die Impfung zu einem späteren Zeitpunkt begonnen, verändert sich das Impfschema. 

Das müssen Sie beachten, wenn Sie die Meningeoikokken B -Impfung für Ihr Kind wünschen: Die Kostenübernahme erfolgt durch die gesetzlichen Krankenkassen. Aktuell können die Arztpraxen den Impfstoff - wie bei der RSV-Impfung- nicht über den sogenannten Sprechstundenbedarf bestellen. Das bedeutet, dass Sie selbst den Impfstoff für Ihr Kind besorgen müssen. Hierfür erhalten Sie von uns ein Privatrezept und in der Apotheke den Impfstoff. Dieser muss jedoch zunächst von Ihnen bezahlt werden (ca. 100 €) und wird dann rückwirkend von den Kassen erstattet. Zum Impftermin bringen Sie dann den Impfstoff mit, der bis dahin in Ihrem Kühlschrank gelagert werden muss. Damit besorgen Sie dann in der Apotheke den Impfstoff.

 

Neue Möglichkeit zur Früherkennung von Sehfehlern

Das frühe Erkennen von Sehfehlern ist für die spätere Sehfähigkeit der Kinder sehr wichtig. Seit kurzem sind wir in der Lage, mit einem spezielle Gerät ein sogenanntes "Amblyopie-Screening" anzubieten. Dabei können Kurz- und Weitsichtigkeit, Schielen und Hornhautverkrümmung innerhalb weniger Sekunden gemessen werden. Wir empfehlen diese Untersuchung bei der U5 und U7 sowie bei Verdacht auf Sehstörung auch zu anderen Zeitpunkten.

Einige Krankenkassen übernehmen bereits die Kosten für diese Untersuchung (20 €). Wir bitten Sie, die Untersuchung (falls Sie sie wünschen) direkt in der Praxis bar oder per Karte zu bezahlen und empfehlen, die Rechnung anschließend bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. 

 

Wir haben "Pager" angeschaft!

Um Ihnen und Ihrem Kind die oft nicht vermeidbare Wartezeit so angenehm wie möglich zu gestalten, haben wir sogenannte "Pager" angeschafft. Vielleicht kennen Sie das System schon aus Restaurants. Sie erhalten einen Pager am Empfang, können sich anschließend bis zu 400 m von der Praxis entfernen und erhalten dann ein Signal auf dem Pager, wenn die Untersuchung Ihres Kindes an der Reihe ist. Viele Familien nutzen das System, um die Wartezeit auf dem gegenüberliegenden Spielplatz zu verbringen.

 

 

 

 

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