Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderarzt-Praxis Bad Windsheim - Dr. Alexander Sturm & Dr. Greta Schneider

COVID-19-Impfung

Ausführliche Informationen zu den sich wiederkehrend änderten Empfehlungen finden Sie hier: Link zur COVID-Impfinformation


 

Grippeimpfung 2020/21

03.10.20 Der Grippeimpfstoff 2020/21 steht ab sofort zur Verfügung. Wir empfehlen die Impfung aller Kinder mit erhöhtem Risiko, also Kinder mit Asthma, Diabetes, Epilepsie, neurologische Grunderkrankung/Behinderung, Niereninsuffizienz, relevante Herzfehler oder sonstigen chronischen Grunderkrankungen. Weiterhin sollten Kinder geimpft werden, die mit abwehrgeschwächten Personen im Haushalt zusammen leben (z. B. Elternteil oder Geschwister unter Chemotherapie, Immunsuppression, nach Knochenmarktransplantation). Wir bieten die Impfung der Eltern mit entsprechender Indikation zum Impftermin des Kindes an.
Ab Mitte bis Ende November bieten wir, falls noch ausreichend Impfstoff verfügbar ist, auch die Impfung gesunder Kinder an, falls dies gewünscht wird. Die Impfung von Gesunden wird aber von der STIKO und auch von uns nicht explizit empfohlen, ist in Bayern aber dennoch möglich.


Änderung der Impfschemas für Säuglinge

Ab Ende Juni 2020 hat die STIKO die Impfempfehlung für Säuglinge geändert und dem im uns umgebenden Ausland schon länger verwendeten 2+1 Schema angepasst. Wir haben diese Empfehlung direkt in der Praxis umgesetzt. Die erste Sechsfach- und Pneumokokkenimpfung für Säuglinge sollte mit dem vollendeten 2. Lebensmonat erfolgen, die zweite dann frühstens acht Wochen später. Lediglich Frühgeborene (Geburt vor 37+0 SSW) erhalten weiterhin das 3+1 Schema mit der zweiten Impfung bereits vier Wochen nach der ersten. 


Impfungen während der Coronaviruspandemie

09.09.2020 Zum Thema Impfungen während der Coronaviruspandemie: In letzter Zeit wird häufig die Frage nach einer erweiterten Indikation zur Grippeimpfung für alle (also auch für alle Kinder) an uns gerichtet. Die STIKO beschäftigt sich seit Monaten mit diesem Thema und kommt aus verschiedenen Gründen aktuell zu dem Schluß, die Impfempfehlungen nicht zu ändern. Somit sollen Kinder mit chronischen Grunderkrankungen (Behinderung, Epilepsie, Asthma, Diabetes, Immunsupression, u.a.) auf jeden Fall geimpft werden. Auch bei engem Kontakt zu einer Risikoperson im Haushalt kann die Impfung durchgeführt werden. Für sonst gesunde Kinder besteht laut STIKO gegenwärtig keine Impfempfehlung. Auf folgender Website können Sie die STIKO-Informationen ausführlich einsehen: Influenza-Impfung, STIKO-Empfehlungen

03/20: Impfungen sind unserer Ansicht nach gerade während der Pandemie wichtig, um ihr Kind bestmöglich vor anderen Erkrankungen zu schützen und auch um das Gesundheitssystem nicht mit impfpräventablen Krankheiten zusätzlich zu belasten. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass ihr Kind nach einer Impfung anfälliger für einen schweren Verlauf der Coronavirusinfektion sein könnte. Außer in extrem seltenen Ausnahmen verläuft die Coronavirusinfektion im Kindesalter milde oder sogar symptomfrei. Eine Impfstoff gegen die Coronaviren selbst steht gegenwärtig nicht zur Verfügung und wird unserer Einschätzung nach auch auf absehbare Zeit nicht verfügbar sein.


Allgemeines

Impfungen sind äußerst wichtig zur Vermeidung schwerer Infektionserkrankungen und haben einen erheblichen Beitrag zu unserer heutzutage hohen Lebenserwartung geleistet. Die von der STIKO allgemein empfohlenen Impfstoffe sowie den Impfstoff für B-Meningokokken und Influenza halten wir vorrätig in der Praxis. Bitte beachten Sie unsere Information zur Meningokokken B-Impfung und vereinbaren Sie hierfür einen Termin, falls Sie die Impfung für Ihr Kind wünschen. Für weitere gewünschte Impfungen (z. B. Hepatitis A oder Typhus als Reiseimpfung) ist eine vorherige Vorstellung zur Ausstellung eines Rezeptes notwendig. Die heutzutage verwendeten Impfstoff werden allesamt sehr gut vertragen. Natürlich muss vorübergehend mit leichten Nebenwirkungen wie Schmerzen an der Einstichstelle, leichtes Fieber, u. a. gerechnet werden. 


Impfgegner

Die Skepsis mancher Eltern gegenüber Impfungen sehen wir kritisch. Wir haben aber gegenwärtig entschieden, auch die Impfgegner weiterhin noch in unserer Praxis zu betreuen. Leider wird im Internet sehr viel unsinnige Information zum Thema Impfen verbreitet. In Wirklichkeit stellen ungeimpfte Kinder eine Gefahr für sich selbst und ihre Umwelt (z. B. für noch ungeimpfte Säuglinge) dar. Die meisten der empfohlenen Impfungen zielen auf die Vermeidung potentiell tödlicher Erkrankungen ab. Wir appellieren an die Eltern, sich bei seriösen Quellen zu informieren und ihre Entscheidung zu überdenken.

Der Gesetzgeber hat die Impfpflicht für Masern beschlossen. Ärztliche Atteste für eine bestehende Kontraindikation bzgl. der Masernimpfung werden nur bei sachlicher Richtigkeit (z. B. schwerer kombinierter Immundefekt oder allogene Stammzelltransplantation in den letzten 2 Jahren) ausgestellt. Bitte sehen Sie von diesbezüglichen Anfragen ab.


Standardimpfungen

Von der STIKO werden zahlreiche Impfungen empfohlen, welche überwiegend potentiell tötlich verlaufende Erkrankungen effektiv verhindern. Zu diesen Erkrankungen zählen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern sowie durch bekapselte Bakterien (Pneumokokken, Hämophilus influenza Typ B, Meningokokken Typ C) ausgelöste Infektionen wie Hirnhautentzündung, Blutvergiftung, Kehldeckelentzündung u. a. Weiterhin sind im Säuglings- bzw. frühen Kleinkindalter Impfungen gegen Rotaviren (Schluckimpfung gegen heftige Durchfallerkrankung), Hepatitis B, Röteln, Mumps und Windpocken empfohlen. Ab dem Alter von 9 Jahren wird für beide Geschlechter eine Impfung gegen HPV-Viren empfohlen, welche Krebserkrankungen (v. a. Gebärmutterhalskrebs) auslösen können. Die Impfung ist aus mehreren Gründe auch für Jungen sinnvoll. 

Bei Fragen zu den Impfungen informieren wir Sie gerne vor Ort schriftlich und mündlich. Sprechen Sie uns bei Fragen auch gerne an. 


Impfungen Erwachsener zum Schutz Ihrer Kinder

Alle Personen, die Kontakt zu neugeborenen Kindern haben, sollten in den letzten zehn Jahren eine Pertussisimpfung (Keuchhusten) erhalten haben. Diese Maßnahme schützt die sehr jungen und noch ungeimpften Neugeborenen und Säugling vor einer für sie gefährlichen Erkrankung. Keuchhusten kann bei sehr jungen Säuglingen zum Atemstillstand und damit zum Tode führen. Wir bieten allen Eltern mit fehlendem Pertussisimpfschutz die Impfung in unserer Praxis anlässlich der U2, U3 oder der Rotavirusimpfung des Kindes an. Großeltern und andere Kontaktpersonen sollten sich mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen. 


FSME-Impfung

Im Einzugsgebiet unserer Praxis ist zusätzlich zu den Standardimpfungen eine Impfung gegen die von Zecken übertragbare Erkrankung FSME sinnvoll. Die FSME führt in seltenen Fällen zu einer schweren Entzündung der Gehirns und damit zu einer geistigen Behinderung. Sie kann nicht behandelt werden. Die FSME ist nicht zu verwechseln mit der Borreliose, welche nicht durch eine Impfung verhindert aber sehr gut behandelt werden kann. 

Hier können sie die FSME-Risikogebiete in Deutschland einsehen: Link zum RKI


Meningokokken B-Impfung

In Deutschland ist seit 2013 eine Impfung gegen Meningokokken der Gruppe B zugelassen. Diese Impfung wird bislang nicht offiziell von der STIKO empfohlen. Wir möchten Sie dennoch über die Möglichkeit dieser Impfung informieren und zwar aus folgenden Gründen: Meningokokkenerkrankungen sind in Deutschland zwar sehr selten und weiter abnehmend, auf der anderen Seite aber sehr gefährlich und unter Umständen innerhalb weniger Stunden tödlich. Nach wie vor gibt es mehr Erkrankungen durch Meningokokken der Gruppe B als durch die der Gruppe C. Eine Impfung gegen Meningokokken C ist allgemein empfohlen, gegen Meningokokken B aber nicht. Diese Tatsäche ist schwer nachzuvollziehen. Die STIKO begründet ihre Entscheidung mit einer noch nicht ausreichenden Datenlage hinsichtlich Effektivität und Sicherheit der Impfung. Ohne ausreichende diesbezügliche Informationen wird aber ein Impfstoff gar nicht zu gelassen. Sollten Sie eine Meningokokken B-Impfung wünschen, wäre der Zeitraum zwischen der U5 und U6, in der keine weiteren Impfungen vorgesehen sind, ein guter Zeitraum. Viele Kassen übernehmen die Kosten dieser Impfung nicht. Evtl. sollten Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Kasse besprechen. Die Kosten für die Impfleistung in der Praxis betragen nur 5 Euro, sind also zu vernachlässigen. Eine Impfdosis selbst kostet aber ca. 110 Euro. Es sind zwei Impfungen erforderlich. Eine Empfehlung bzgl. einer späteren Auffrischimpfung liegt aktuell noch nicht vor. Informieren Sie sich bitte in Ruhe über die Thematik und treffen Sie Ihre persönliche Entscheidung. Eine klare Empfehlung seitens unserer Praxis können wir nicht abgeben. Wenn Sie die Impfung wünschen, vereinbaren Sie bitte wie gewohnt einen Termin.


Indikationsimpfungen

Die wichtigsten Indikationsimpfungen im Kindesalter sind die Grippe- und die 23-valente Pneumokokkenimpfung. Wir bitten die Eltern von Kindern mit entsprechenden Grunderkrankungen (Asthma, Herzerkrankung, schwere neurologische Erkrankung wie Epilepsie oder Cerebralparese, Diabetes, u. a.), sich in der Praxis beraten zu lassen und ihr Kind zur Impfung vorzustellen.


Reiseimpfungen

Falls Sie eine Reiseimpfung (Hepatitis A, Typhus, o. a.) wünschen, nehmen Sie bitte im Vorfeld Kontakt mit uns auf. Wir stellen dann, falls die Impfung für das Alter Ihres Kindes zugelassen ist, ein Rezept aus. Sobald der Impfstoff vorhanden ist, können wir die Impfung durchführen.


Beruflich indizierte Impfungen

Sollte aufgrund der beginnenden Berufsausbildung eine Impfung notwendig werden, sprechen Sie uns bitte an. In Frage kommen z. B. eine Grippeimpfung bei Arbeit im medizinischen Bereich.

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