RSV-Impfung Säuglinge mit Beyfortus

Stand 29.08.2025

Liebe Eltern,

Seite 2024 empfiehlt die Impfkommision STIKO  die  passive Impfung mit Antikörpern  zum Schutz vor einer RSV-Infektion für alle Säuglinge. Die ist seit 01.10.2024 eine Kassenleistung. 

Alle Säuglinge mit Geburt  ab 01.04. des Jahres bis Ende  März des Folgejahres  sollen  ab September vor Beginn der RSV-Saison ( üblicher Weise November bis März des Folgejahres) die Impfung erhalten erhalten, wenn  die Kinder noch keine nachgewiesene Infektion durchgemacht haben und  die Mutter  während der Schwangerschaft keine  RSV-Impfung für Erwachsene bekommen hat.

Alle ab Oktober des Jahres  geborenen Kinder sollen die Impfungb bereit vor Entlassung in der Geburtsklinik erhalten. 

Eine RSV-Infektion mit Atemnot ist mittlerweile der häufigste Grund für eine stationäre Aufnahme von kleinen Kindern.

Die Prophylaxe-Impfung ist bei der Vermeidung von schweren Infektionen sehr wirkungsvoll, wie Daten aus den Studien und  seit Umsetzungals generelle Impfung seit 2023 in Europa und 2024 in Deutschland gezeigt haben.

Die Politik hat aber nicht berücksichtigt, dass die Kinderarztpraxen bei bestehender massiver Unterversorgung und Unterfinanzierung keine zusätzlichen Kapazitäten haben.

Lesen Sie sich bitte die Informationen zum Downloaden genau durch.

Wenn Sie die Impfung bei Ihrem Kind durchführen lassen wollen, melden Sie sich zeitnah unter dem

Schlagwort "RSV-Impfung"

über den Chat der Praxis-APP

und senden uns die Einwilligungserklärungen unterschrieben als PDF darüber zurück oder geben Sie diese in der Praxis ab.

Nur so können wir eine Möglichkeit finden, Ihrem Kind ein Angebot zu machen bzw. die Impfung bei geplanten Terminen mit einzubauen.

Wir können den Impfstoff für das Kind erst als Kassenleistung bestellen, wenn ein gültiger Versicherungsnachweis und die Einwilligung der Eltern vorliegt.

Extra Termine für eine RSV-Impfung als Kassenleistung können wir absehbar nicht zur Verfügung stellen.Die Durchführung erfolgt zu den üblichen  Vorsorge- und Impfterminen 

Eine intensive, abwägende Beratung können wir unter den gegebenen Umständen nicht durchführen.

Informieren Sie sich in den Medien und treffen Sie eine Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Praxisteam

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Praxen nicht verpflichtet sind, in jedem Fall einen zeitnahen Termin für Ihr Kind anzubieten, sondern nur die Kapazitäten anbieten können, über die die Praxen derzeit verfügen. Sie haben die Möglichkeit, die Leistung bei jedem Arzt Ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen. Die Durchführung der Impfung bei Ihrem Arzt, in einer anderen Praxis oder irgendwo als Privatleistung ist ein Angebot, das Sie frei annehmen oder ablehnen können. Wenn Sie Kassenpatient sind, darf der Arzt Ihnen solche Privatleistungen nicht aktiv anbieten, Sie als Eltern/Patient haben aber die freie Wahl, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Die Ärzte haften nicht für eventuelle Erkrankungen bei zu später Impfung, bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin, wenn Ihnen unser Terminvorschlag als Kassenleistung zu spät erscheint und Sie keine Privatleistung in Ansruchnehmen  wollen, dann ggf. mit Hilfe der Servicehotline 116117.

Dokumente zur RSV-Impfung

Elterninformation RSV-Impfung