Liebe Eltern, liebe Patientinnen und Patienten,

ab dem 1. Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend eingeführt. Dabei handelt es sich um eine digitale, von den Versicherten selbst verwaltete Akte. Das bedeutet: Sie behalten die Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten – entscheiden also selbst, welche Informationen gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit der ePA vertraut machen: Was genau beinhaltet sie? Welche Daten werden eingetragen? Wer hat Zugriff? Und wie können Sie Ihre Rechte aktiv wahrnehmen?

Für Kinder und Jugendliche gilt: Die Sorgeberechtigten übernehmen die Verwaltung der ePA. Ab dem 15. Lebensjahr dürfen Jugendliche bereits mitentscheiden und mitverwalten.

Einige Praxen nutzen die ePA bereits. Ab Oktober 2025 sind jedoch alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, relevante medizinische Informationen in die ePA einzutragen. Es ist also höchste Zeit, sich zu informieren und vorzubereiten.

Weitere Informationen finden Sie z. B. auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums oder der Kassenärztlichen Vereinigung