Dr. med. Christiane Hilliges, 40667 Meerbusch-Büderich
Impfung gegen Meningokokken- Hirnhautentzündung
Meningokokken
Eine Meningitis (=Hirnhautentzündung) kann durch eine Vielzahl von Erregern ausgelöst werden.
Eine Erregergruppe sind die Meningokokken Dies sind Bakterien. Die Familie der Meningokokken ist recht groß und die Einteilung erfolgt nach Typen, die alphabetisch benannt sind.
Im Grunde sind diese verschiedenen Typen nur durch ihren Familiennamen verbunden.
Aber allen gemeinsam ist die große Gefährlichkeit. Hierdurch können sie, trotz aller medizinischen Maßnahmen, zu großen Schaden, oder auch zum Tode führen. Eine ebenso böse Gemeinheit ist, dass die Erkrankung zu Beginn nicht von einer regulären Erkältung zu unterscheiden ist.
Eine Impfung hiergegen wird von Kinderärzten als Segen angesehen.
Impfung gegen Meningitis Typ B
Dies ist die häufigste Meningokokkenmenigitis . Es war sehr schwer hierfür einen Impfstoff zu entwickeln. In Europa steht nun seit ca. 10 Jahren ein sehr teurer Impfstoff zu Verfügung.
Die Impfung ist ab 2. Lebensmonat möglich.
Die Kosten für die Impfung werden von den Krankenkassen für alle Kinder bis zum 5. Geburtstag übernommen.
Nach dem 5. Geburtstag ist es eine Kulanzleistung der Krankenkassen.
Mittlerweile übernehmen immer mehr Kassen die Kosten hierfür im sogenannten Erstattungsverfahren.
Wir empfehlen auch Eltern, deren Kinder privat versichert sind, vorab die Kostenübernahme zu klären.
Impfung gegen Meningitis Typ C
Seit über 20 Jahren können wir hiergegen impfen. Bei Einführung dieser Impfung mussten die Eltern diese selbst bezahlen. Aktuell ist es eine reguläre Leistung aller Kassen. Es wird nach dem 1. Geburtstag mit einer Impfung ein lebenslanger Schutz aufgebaut.
Hier wurde die Empfehlung durch die STIKO im Oktober 2025 abgesetzt.
Impfung gegen Meningitis der Typen ACWY
Seit Ende Oktober 2025 wurde von der STIKO eine Impfung gegen die Typen AWY für Kinder ab 12 Jahren ausgesprochen.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben aber noch nicht einer Kostenübernahme zugestimmt.
Erfreulicherweise übernehmen viele Krankenkassen dies Impfung als sogenannte Satzungsimpfung, dass heißt dass die Kosten komplett übernommen werden.
Ansonsten geht es nur im Erstattungsverfahren. Wen Kinder schon gegen Typ C isoliert geimpft wurden ist eine Impfung mit dem Impfstoff gegen Typ ACWY ebenfalls empfohlen.
Wir empfehlen auch Eltern, deren Kinder privat versichert sind, vorab die Kostenübernahme zu klären.
Nun ein paar kurze Worte zum Erstattungsverfahren:
Dies bedeutet, dass Sie in Vorkasse gehen. Sie erhalten von der Apotheke eine Rechnung über den Impfstoff und von uns Ärzten eine Rechnung für die Impfleistung und der verbunden Aufklärung. Die Rechnung ist nach der GOÄ (= Gebührenordnung für Ärzte aus dem Jahr 1996)
Welchen Anteil die Krankenkasse übernimmt ist sehr wechselnd. Manche Krankenkassen erstatten die Kosten für den Impfstoff und nicht die Rechnung für die ärztliche Leistung. Dies widerspricht der ärztlichen Berufsordnung, Ärzte dürfen nur im Ehrenamt ohne Vergütung arbeiten. Zudem ägert uns dieses Signal an Versicherte, dass unsere Arbeit nichts wert ist.
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