Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Dr. med. Christiane Hilliges, 40667 Meerbusch-Büderich

Information zur Grippeimpfung

Information zur Grippeimpfung:

 

Für die nächste Saison wird von uns eine Grippeimpfung empfohlen.

 

Seit vielen Jahren wünschen wir uns, dass wir die Impfung bei allen Kindern durchführen dürfen.

Nun ist es so, dass die gesetzlichen Krankenkassen diese nur übernehmen, wenn es eine medizinische Indikation, z.B. Asthma, Diabetes und andere chronische Erkrankungen, gibt.

Erfreulicherweise geben uns einige Krankenkassen die Möglichkeit Kinder über sogenannte Satzungsleistungen auch ohne medizinische Indikation zu Impfen.

Leider erfolgt die Benachrichtigung, welche Krankenkasse die Kosten als Satzungsimpfung übernimmt, erst Anfang Oktober.

Jetzt zum Ablauf:

Impfungen mit Indikation: der Impfstoff wird von uns besorgt.

Satzungsimpfung: Der Impfstoff wird auf ein Kassenrezept verschrieben. Dies kann erst nach dem 1.Oktober erfolgen.

Für alle anderen Impfsituationen gilt, dass es eine Privat- bzw. Selbstzahlerleistung ist. Dies bedeutet, dass der Impfstoff und die Impfleistung bezahlt werden muß.

Die Liste der Krankenkassen, die die Impfung übernehmen liegt uns nun vor und ist am Ende aufgeführt.

Nasale Grippeimpfung:

Für Kinder nach dem 2. Geburtstag gibt es eine Impfung, die ähnlich einem Nasenspray verabreicht wird. Dieser Impfstoff ist deutlich teurer (ca. 36 Euro) und wird in keinem Fall von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Hier muß der Impfstoff selbst besorgt und selbst bezahlt werden.

Die Impfleistung wird nach obigen Schema verrechnet.

 

Die Grippeimpfung ist ab dem 6. Lebensmonat möglich.

In der 1. Grippesaison sind bei Kindern vor dem 9. Geburtstag zwei Impfdosen im Abstand von mindestens 4 Wochen nötig.

 

Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um einen Impftermin.

Wir erwarten einen sehr betriebsamen Herbst und Winter.

 

Ihr Praxisteam

 

 

Hier ist die Liste der Krankenkassen, die eine Satzungsimpfung übernehmen:

 

 

AOK Rheinland/Hamburg,

BARMER,

Bergische Krankenkasse,

BIG direkt gesund,

BKK 24,

BKK EUREGIO,

BKK VDN

DAK-Gesundheit, I

IKK classic,

KKH,
mhplus-Betriebskrankenkasse,

pronova BKK,

Mobil Krankenkasse
Siemens-Betriebskrankenkasse,

Techniker K,

VIACTIV

 

 

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