Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Dr. med. univ. (H) Anklam, 89542 Herbrechtingen

Informationen zum Umgang mit dem E-Rezept

 

  • Für die digitale Signatur durch den Arzt und für das Einlösen in der Apotheke wird immer die aktuelle Versichertenkarte benötigt.

 

  • Für per Praxisteam-E-Mail angeforderte E-Rezepte gilt weiterhin die Bearbeitungszeit von zwei Werktagen, da E-Mails erst nach der Sprechstunde bearbeitet werden, und jedes (!) Rezept durch den Praxisinhaber kontrolliert und digital signiert werden muss. Die Versichertenkarte muss dafür aber im aktuellen Quartal eingelesen sein.

 

  • Für die Erstellung eines Wiederholungs- oder Dauertherapierezeptes muss die Praxis, wenn keine medizinische Indikation vorliegt, nicht aufgesucht werden, aber die Versichertenkarte im aktuellen Quartal eingelesen sein.

 

  •  E-Rezepte gibt es noch nicht für: Privatpatienten, manche grüne Rezepte, Betäubungsmittel- und Heilmittelrezepte (z.B. Ergo, Logo)

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