Dr. med. univ. (H) Anklam, 89542 Herbrechtingen
Patienteninformationsblatt zur ePA (elektronische Patientenakte) bei Kindern und Jugendlichen (BVKJ)
Die elektronischen Patientenakte (ePA) kann Leben retten. Für chronisch kranke Kinder und Jugendliche bringt sie viele Vorteile.
Allerdingst gibt es aktuell noch viele ungelöste Fragen, Risiken und „Nebenwirkungen“ – gerade bei Nutzung der ePA durch Kinder und Jugendliche.
Der Bundesgesundheitsminister hat angekündigt, in enger Abstimmung mit dem BVKJ in Kürze Lösungen dieser Probleme vorzulegen.
Noch hat die Politik die Probleme jedoch nicht beseitigt. Aktuell raten wir Kinder- und Jugendärzt*innen Ihnen deshalb, sich die Nutzung der ePA für Ihre Kinder gut zu überlegen.
Bei Kindern mit chronischen Krankheiten können die Vorteile bereits heute überwiegen.
Hier sehen wir noch Probleme:
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Daten werden auf der ePA gespeichert, auch wenn das gegen den Willen eines Elternteils ist. Dies wird häufig zu unnötigen Konflikten führen.
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Sensible Daten werden beim Übergang ins Erwachsenenleben nicht geschützt und müssen mühsam gelöscht werden – mit Folgen für Berufslaufbahn und Versicherung, z.B. in der PKV.
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Sensible Informationen, wie dass eine Jugendliche die Pille nimmt, können gegen ihren Willen in der ePA landen.
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Ärzte und Krankenkassen sind verpflichtet, alle Diagnosen in der ePA zu speichern. Das kann bei sensiblen Daten nicht im Interesse Ihres Kindes sein.
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Die Praxen haben es nicht in der Hand, den Zugang ehemals Berechtigter zu begrenzen. Im Kinderschutzfall ist das gefährlich.
Wenn Sie die ePA für Ihr Kind erst einmal nicht wollen, müssen Sie das Ihrer Krankenkasse mitteilen. Am einfachsten geht das online.
Link: https://widerspruch-epa.de/widerspruch-gegen-elektronische-patientenakte-epa/
Auch wenn Sie jetzt widersprechen, können Sie die ePA später jederzeit freischalten lassen.