RSV Immunprophylaxe

Liebe Eltern,

seit 2024 empfiehlt die Ständige Impfkommission die RSV Prophylaxe für alle Säuglinge. Von den Krankenkassen wird daher für alle Kinder, die ihre erste Wintersaison erleben und damit ihre nun anstehende erste "RSV-Saison" die einmalige Gabe des Medikamentes Nirsevimab (Handelsname Beyfortus) übernommen. 

Informationen zur RSV Prophylaxe finden Sie hier

Wenn Sie Ihrem Kind nach dem Lesen dieser Informationen die RSV Prophylaxe geben lassen wollen, beachten Sie bitte Folgendes:

1.) Ihr Baby ist nach dem 1.4.25 geboren.

2.) Ihr Baby wurde noch nicht im Krankenhaus gegen RSV immunisiert.

3.) Sie als Mutter haben in der Schwangerschaft keine RSV-Impfung mit Abrysvo erhalten (außer diese lag in den letzten 2 Wochen vor der Geburt).

4.) Sie haben für Ihr Baby, sofern es gesetzlich versichert ist, eine Krankenkassenkarte oder eine schriftliche Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse mit einer Versichertennummer.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie sich über unsere Praxis ein Rezept für das Medikament ausstellen lassen und dieses dann in einer Apotheke einlösen. Das Medikamnet ist in dieser Saison voraussichtlich ausreichend verfügbar. Sie können daher ab jetzt für Oktober einen Temrin zur Gabe der RSV-Prophylaxe vereinbaren.

Sollten Sie noch keine Versichertenbescheinigung für ihr Kind von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung haben, können wir ihnen alternativ ein Privatrezept ausstellen.

Bitte beachten Sie, dass das Medikament im Kühlschrank aufbewahrt werden muss.

Grippeschutzimpfungen

Der Herbst ist da und der nächste Winter steht vor der Tür und mit dem Herbst kommen nicht nur banale Erkältungskrankheiten, sondern auch die Influenza/Grippe. Um besser geschützt durch den Winter zu kommen, bieten wir für all unsere Patienten und deren Familien eine zusätzliche Impfmöglichkeit gegen Grippe an. Bitte melden Sie sich per mail oder telefonisch bei uns zur Terminvereinbarung. Bitte denken Sie auch an die Krankenversichertenkarten aller Impflinge.

 

Informationen zu Schulattesten

Liebe Eltern, 
bald sind Herbstferien und Sie und Ihre Kinder bleiben hoffentlich gesund ...
Sollte Ihr Kind dennoch in den letzten Schultagen krank werden, dann lassen Sie es bitte zu Hause gesund werden. Kommen Sie in Ihre Kinderarztpraxis, wenn Ihr Kind schwer erkrankt ist bzw. wenn Sie unseren Rat brauchen - nicht, wenn es um ein "Schulattest" geht; dazu sind alle Bremer Eltern ja schon seit Jahren selbständig berechtigt.
Selbstverständlich können Sie Ihr Kind auch persönlich (vor Ort) im Schulsekretariat entschuldigen. Damit ist eindeutig klar, dass sie nicht verbotener weise vorzeitig in die (Herbst-)Ferien aufbrechen. Entsprechendes gilt auch für die Zeit nach den Ferien und vor und nach allen Feier- und Brückentagen.


Immer wieder gibt es Unklarheiten bezüglich Schulattesten bei Fehlen aufgrund von Erkrankung. Dies ist klar geregelt (nachzulesen www.bildung.bremen.de Mitteilung Nr. 237/2022). Bis auf wenige Ausnahmen sollen Eltern Ihre Kinder entschuldigen.

Die Ausnahmen sind:

  • Fehlen bei Abschlussprüfungen (MSA oder Abiturprüfungen)

  • Individuelle Attestpflicht bei sehr hohen Fehlzeiten / Schulmeidung in der Vergangenheit

    • Diese sollte sich der Schüler/in sich von der Schule schriftlich bestätigen lassen und bei uns vorlegen.

  • Längere Befreiung vom Sportunterricht bei Verletzung / Erkrankung

Es besteht keine Attestpflicht bei "normalen" Arbeiten oder Klausuren, auch nicht in der Oberstufe.

Nur in oben genannten Ausnahmen stellen wir Schulatteste aus. In allen anderen Fällen entschuldigen bitte die Eltern das Fehlen.

Benötigt Ihr Kind ein Attest, dann ist zwingend die Vorstellung am selben Tag nötig. Wir stellen grundsätzlich keine Atteste rückwirkend aus.

Unabhängig von Attesten untersuchen wir Euch/Ihr Kind selbstverständlich gerne, wenn Du/Sie eine ärztliche Abklärung/Einschätzung der Erkrankung und/oder wann Ihr Kind voraussichtlich wieder zur Schule gehen kann wünschen

 

Schließtage über Weihnachten

Vom 22.12.2025 bis 26.12.2025 bleibt unsere Praxis geschlossen.

Es vertritt uns in Notfällen die Gemeinschaftspraxis von Herr Dr. Torsten Spranger und Frau Dr. Hörbe-Blindt,  Leher Heerstraße 26, 0421 - 251 959

und die Kinderarztpraxis in Lilienthal Dres. Kieschnik, Vogel und Meyer-Seifert, 04298-5065 bzw. an den Feiertagen der kinderärztliche Notdienst.

Wir wünschen allen Familien ein frohes und friedliches Weihnachtsfest.

Ihr Praxisteam

Frohe Weihnachtsfeiertage und ein frohes und gesundes Neues Jahr wünscht Ihnen das Team der Kinderarztpraxis Borgfeld

"Die Zeit von der ich dachte, ich würde sie meinen Kindern schenken,

war in Wahrheit die schönste Zeit, die mir geschenkt wurde" 

Peter Bacher

 
In diesem Sinne wünschen wir ihnen und Ihren Kindern für das bevorstehende Weihnachtsfest frohe und gesunde Festtage, eine Zeit der Ruhe und Erholung sowie Alles Gute im Jahr 2026.
Gleichzeitig sagen wir ganz herzlich DANKESCHÖN" für das entgegengebrachte Vertrauen im Jahr 2025!
 
Dr. Claudia Karsten und Dr. Bernadette Bürgel
mit allen Mitarbeiterinnen der Praxis für Kinder- und Jugendmedizin Borgfeld

Folgt uns auf Instagram

Dank der Unterstützung unseres tollen Teams haben wir jetzt auch einen Instagram Account. Hier wollen wir euch mit neuen Einblicken, Vorstellungen des sich wandelnden Teams und den aktuellsten Nachrichten aus der Praxis und der Kinder- und Jugendmedizin auf dem Laufenden halten. Folgt uns gern!

Instagram KiJuMed Borgfeld

 

e Rezepte

Seit Anfang Januar 2024 ist für alle gesetzlich Versicherten das e Rezept eingeführt worden.

Unter diesem Link finden Sie ein Erklärvideo, wie Sie das eRezept einlösen können: Erklärvideo eRezept

Rezeptwünsche, auch für Wiederholungsrezepte können Sie gern telefonisch auf den Anrufbeantworter sprechen. Wir können, sofern uns in dem aktuellen Quartal die Krankenversichertenkarte Ihres Kindes bereits vorliegt, Rezepte elektronisch ausstellen. Bitte bestellen Sie Rezepte mindestens einen Tag im Voraus. Das e Rezept ist dann ab dem folgenden Werktag in der Apotheke einlösbar. Für Rezeptwünsche, die Freitag nach 16 Uhr auf den Anrufbeantworter gesprochen werden, beachten Sie Bitte, dass die Rezeptwünsche am Montag bearbeitet werden und dann ab Dienstag für Sie bereit stehen.