Kinder- und Jugendarztpraxis Bremen-Borgfeld
BAG Dr. med. Claudia Karsten & Dr. med. Bernadette Bürgel
Meningokokken ACWY Impfung - ab jetzt für alle Jugendlichen!
Seit November 2025 empfiehlt die STIKO allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY) mit einer Dosis. Nachholimpfungen sollen bis zum 25. Geburtstag erfolgen.
Epidemiologische Daten zeigen, dass Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren – neben Säuglingen – das höchste Risiko für invasive Meningokokken-Erkrankungen dieser Serogruppen aufweisen. Durch eine Impfung vor dem Erreichen dieser Altersphase wird ein Immunschutz aufgebaut, bevor das Erkrankungsrisiko ansteigt.
Aus Sicht der STIKO bietet die Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) im Alter von 12 bis 14 Jahren eine gute Gelegenheit, die MenACWY-Impfung durchzuführen. Die Impfung kann zeitgleich mit anderen für diese Altersgruppe empfohlenen Impfungen wie der Tdap-IPV-Auffrischimpfung oder der HPV-Impfung erfolgen.
Wir empfehlen ALLEN über 12 jährigen diese Impfung und bieten auch die Nachholimpfung für alle älteren Jugendlichen an. In diesem Frühjahr werden wir zwei zusätzliche Impfnachmittage anbieten am 1.6. und am 29.6. Melden Sie sich gern telefonisch zur Terminvereinbarung.
Informationen zur Meningokokken ACWY IMpfung finden sie hier
Informationen zu Schulattesten
Liebe Eltern,
bald sind Herbstferien und Sie und Ihre Kinder bleiben hoffentlich gesund ...
Sollte Ihr Kind dennoch in den letzten Schultagen krank werden, dann lassen Sie es bitte zu Hause gesund werden. Kommen Sie in Ihre Kinderarztpraxis, wenn Ihr Kind schwer erkrankt ist bzw. wenn Sie unseren Rat brauchen - nicht, wenn es um ein "Schulattest" geht; dazu sind alle Bremer Eltern ja schon seit Jahren selbständig berechtigt.
Selbstverständlich können Sie Ihr Kind auch persönlich (vor Ort) im Schulsekretariat entschuldigen. Damit ist eindeutig klar, dass sie nicht verbotener weise vorzeitig in die (Herbst-)Ferien aufbrechen. Entsprechendes gilt auch für die Zeit nach den Ferien und vor und nach allen Feier- und Brückentagen.
Immer wieder gibt es Unklarheiten bezüglich Schulattesten bei Fehlen aufgrund von Erkrankung. Dies ist klar geregelt (nachzulesen www.bildung.bremen.de Mitteilung Nr. 237/2022). Bis auf wenige Ausnahmen sollen Eltern Ihre Kinder entschuldigen.
Die Ausnahmen sind:
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Fehlen bei Abschlussprüfungen (MSA oder Abiturprüfungen)
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Individuelle Attestpflicht bei sehr hohen Fehlzeiten / Schulmeidung in der Vergangenheit
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Diese sollte sich der Schüler/in sich von der Schule schriftlich bestätigen lassen und bei uns vorlegen.
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Längere Befreiung vom Sportunterricht bei Verletzung / Erkrankung
Es besteht keine Attestpflicht bei "normalen" Arbeiten oder Klausuren, auch nicht in der Oberstufe.
Nur in oben genannten Ausnahmen stellen wir Schulatteste aus. In allen anderen Fällen entschuldigen bitte die Eltern das Fehlen.
Benötigt Ihr Kind ein Attest, dann ist zwingend die Vorstellung am selben Tag nötig. Wir stellen grundsätzlich keine Atteste rückwirkend aus.
Unabhängig von Attesten untersuchen wir Euch/Ihr Kind selbstverständlich gerne, wenn Du/Sie eine ärztliche Abklärung/Einschätzung der Erkrankung und/oder wann Ihr Kind voraussichtlich wieder zur Schule gehen kann wünschen
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Dank der Unterstützung unseres tollen Teams haben wir jetzt auch einen Instagram Account. Hier wollen wir euch mit neuen Einblicken, Vorstellungen des sich wandelnden Teams und den aktuellsten Nachrichten aus der Praxis und der Kinder- und Jugendmedizin auf dem Laufenden halten. Folgt uns gern!
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