Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Dr. med. Frank Eickmeier - Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Kinderkardiologie, Neonatologie, Notfallmedizin, Diabetologe DDG

Wann darf mein Kind in die Kita oder Schule?

Beim sogenannten "Schnupfengipfel" haben sich die Verantwortlichen des Landesgesundheitsamts, der Politik, des Gesundheitswesens und der Träger sozialer Einrichtungen auf Vorgaben geeinigt, wann ein Kind zuhause bleiben muss, und wann es trotz "Schnupfennase" die Einrichtung besuchen kann:

  • Wie immer gilt: Wenn ein Kind krank ist (Fieber, Durchfall, Erbrechen, "richtiges" Krankheitsgefühl), bleibt es zuhause

Häufige Fragen zu Krankschreibungen und Attesten:

Eine "Gesundschreibung" ist gesetzlich nur für ganz wenige Erkrankungen vorgeschrieben. Ein verantwortungsvoller Mediziner kann ein Kind nicht "per se" gesundschreiben. Es ist normal, dass gerade jüngere Kinder pro Jahr zwischen 8-10! (sichtbare oder unsichtbare) Infekte durchmachen, da sie - wie wir Erwachsenen übrigens früher auch - erstmal alle "üblichen" Erkrankungen durchstehen müssen, um einen Immunschutz aufzubauen. Daher kann ein seriöses Attest (welches dann keine Leistung der Krankenkasse darstellt und daher gemäß berufsrechtlicher Vorgabe eine Gebühr kostet!) nur eine sehr allgemeine Bewertung der Situation enthalten und nicht einen "Freifahrtschein" für den Kindergarten oder Schule darstellen.  Atteste für die Zulassung sind also weder sinnvoll, noch sind sie der eigentliche Daseinszweck einer ärztlichen Tätigkeit: Für die Patienten im Sinne der Prävention und  Behandlung von Krankheiten da zu sein - Zeit, die nicht da wäre, wenn wir nur noch geforderte Atteste bearbeiten würden.

Bitte haben Sie aus den genannten Gründen Verständnis, dass wir nur in sehr speziellen Ausnahmefällen Atteste für Einrichtungen gegen Gebühr ausstellen.

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