Erstkontakt

                          Liebe Familien, liebe Kinder,

wir freuen uns, dass Sie und Ihr den Weg in unsere Praxis gefunden habt. 

Für den reibungslosen Besuch bitten wir folgendes mitzubringen:

  • die Versichertenkarte oder zumindest einen Versicherungsnachweis
  • das gelbe Vorsorgeheft (im Ausland oft auch in einer anderen Farbe)
  • den Impfausweis (falls aus dem Ausland bitte übersetzt)
  • eine Stoff-Wickel-Unterlage vor allem für Babys und Kleinkinder
  • evtl frische Windeln
  • falls Sie deutsch nicht gut verstehen oder sprechen bitte IMMER mit Dolmetscher kommen!                                                 

Praxisinformationen:

neue Impfungen

Meningokokken B - ab sofort zugelassen. Erstattungspflicht bei allen Krankenkassen. Weitere Infos in der Praxis.

                           

- 4 neue zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen.

Die Anzahl der jetzigen vorgeschriebenen Kindervorsorgeuntersuchungen ist ungenügend, da wichtige Entwicklungsschritte nicht erfasst werden. So klafft im Vorsorgeprogramm zwischen U9 mit 5 Jahren  und J1 mit 12 Jahren eine viel zu große Lücke. Daher bieten wir Ihnen zusätzlich folgende Vorsorge-Untersuchungen an:

U10 - im Alter von 7-8 Jahren

U11 - im Alter von 9-10 Jahren

J2   - im Alter von 16-17Jahren

Da sich die Kostenübernahme für diese Vorsorgen bei den einzelnen KK stetig ändert, raten wir Ihnen sich bei Ihrer KK zu informieren!

 

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Impfempfehlung Meningokokken B

Liebe Patienten, liebe Eltern,

G-BA beschließt Aufnahme der STIKO-Empfehlungen zu Meningokokken B in die Schutzimpfungs-Richtlinie

Die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Meningokokken-B- Impfung als Standardimpfung für Säuglinge wurde in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 7. März 2024 gefasst.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Januar 2024 allen Säuglingen ab dem Alter von zwei Monaten eine Standardimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB), die gegebenenfalls bis zum fünften Geburtstag nachgeholt werden kann.

Zwar würden invasive MenB-Erkrankungen sehr selten auftreten, allerdings sei der Krankheitsverlauf sehr schwerwiegend, so die STIKO. Die häufigsten Fälle manifestierten sich bei Säuglingen und Kleinkindern unter fünf Jahren, wobei das Risiko für eine invasive MenB-Erkrankung im ersten Lebensjahr am höchsten sei. Deshalb empfiehlt die STIKO den frühzeitigen Beginn der Impfserie. Das wurde bei der Umsetzung der STIKO-Empfehlung in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) berücksichtigt. Die Grundimmunisierung soll danach – wie von der STIKO auch empfohlen – im Alter von zwei, vier und zwölf Monaten durchgeführt werden. Nachholimpfungen gegen MenB können bis zum fünften Geburtstag erfolgen.

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die neue Impfempfehlung zu einer Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen geworden (§ 20 IfSG- Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe). Sie haben dadurch einen verbindlichen Rechtsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zur vollen Kostenübernahme der Impfung.

Seit April 2025 gibt es eine Einigung zwischen den Krankenkassen/ -verbänden und der KV Saarland, so dass gesetzlich Versicherte nun für diese Impfleistung nicht mehr privat in Vorkasse treten müssen! Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Immunisierung gegen Meningokokken für Ihr Kind wünschen!

Empfehlung RSV- Prophylaxe

Wem und wann empfiehlt die STIKO die RSV-Prophylaxe?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Neugeborenen und Säuglingen in ihrer ersten RSV-Saison eine einmalige RSV-Prophylaxe. Der Zeitpunkt der RSV-Prophylaxe ist abhängig vom Geburtsmonat.

Für alle Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, empfiehlt die STIKO die RSV-Prophylaxe im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison (zwischen September und November).

Neugeborene, die während der RSV-Saison (meist zwischen Oktober und März) geboren werden, sollen die RSV-Prophylaxe möglichst rasch nach der Geburt bekommen - idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung bzw. bei der U2 (3. bis 10. Lebenstag).

Eine versäumte RSV-Prophylaxe soll schnellstmöglich innerhalb der ersten RSV-Saison nachgeholt werden.

Warum empfiehlt die STIKO die RSV-Prophylaxe für Neugeborenen und Säuglinge?

In Deutschland sind RSV-Infektionen die häufigste Ursache für Krankenhausbehandlungen bei Säuglingen. Neugeborene und Säuglinge sind vor allem in ihren ersten sechs Lebensmonaten besonders gefährdet, schwer an RSV zu erkranken.

Durch die RSV-Prophylaxe sollen Säuglinge und Neugeborene vor RSV-Infektionen geschützt werden und schwere Atemwegserkrankungen, die zu Krankenhaus- und intensivmedizinischen Behandlungen führen können, verhindert werden. Darüber hinaus soll auch stationären und ambulanten Versorgungsengpässen in den Wintermonaten vorgebeugt werden.

Was versteht man unter der RSV-Prophylaxe?

Die von der STIKO empfohlene RSV-Prophylaxe für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison erfolgt mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab. Man spricht dabei auch von einer passiven Immunisierung, bei der der Schutz vor schweren RSV-Erkrankungen direkt nach der Gabe besteht. Die Schutzdauer ist allerdings kürzer als bei Impfungen, da bei der passiven Immunisierung mit einem Antikörper kein "immunologisches Gedächtnis" aufgebaut wird. Der Schutz hält jedoch in der Regel über die ganze RSV-Saison an.

 

Weiter Informationen erhalten Sie auf www.bundesgesundheitsministerium.de