Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderarztpraxis Neunkirchen - Dr. med. Claudia Jost & Sigrun Berger

Dr. med. Claudia Jost
Sigrun Berger

angestellt

Dr. med Christina Orth 
Tanja Hüttel

Fachärztinnen für Kinder- und Jugendmedizin

Zentrum am Boxberg
Boxbergweg 3

66538 Neunkirchen

Telefon:
06821/9722950 
Telefax:
06821/9722958


Praxiszeiten

Montag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Dienstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch 8:00 - 12:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag 8:00 - 12:00

Aktuelle Information

Unsere Akutsprechstunde findet täglich vormittags von 10:30 - 12:00 statt sowie  Montag, Dienstag und Donnerstag nachmittags von 16:00 - 17:00

Melden sie sich unbedingt vorher telefonisch an, bevor sie in die Praxis kommen.

So schützen sie sich und andere und verhindern lange Wartezeiten.

 

Bitte denken Sie daran bei Erstvorstellung das gelbe Vorsorgebuch und das Impfbuch Ihres Kindes mitzubringen.

Kontakt

Für Rezepte, Überweisungen und Krankschreibungen sowie Terminabsagen können Sie uns ab sofort eine Anfrage per Mail zukommen lassen.

Bitte nutzen Sie dafür paed.am.zab@gmail.com

Eine Beantwortung erfolgt in der Regel innerhalb der folgenden 2-3 Werktage.

wichtige Informationen

Liebe Patienten, liebe Eltern,

G-BA beschließt Aufnahme der STIKO-Empfehlungen zu Meningokokken B in die Schutzimpfungs-Richtlinie

Die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Meningokokken-B- Impfung als Standardimpfung für Säuglinge wurde in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 7. März 2024 gefasst.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Januar 2024 allen Säuglingen ab dem Alter von zwei Monaten eine Standardimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB), die gegebenenfalls bis zum fünften Geburtstag nachgeholt werden kann.

Zwar würden invasive MenB-Erkrankungen sehr selten auftreten, allerdings sei der Krankheitsverlauf sehr schwerwiegend, so die STIKO. Die häufigsten Fälle manifestierten sich bei Säuglingen und Kleinkindern unter fünf Jahren, wobei das Risiko für eine invasive MenB-Erkrankung im ersten Lebensjahr am höchsten sei. Deshalb empfiehlt die STIKO den frühzeitigen Beginn der Impfserie. Das wurde bei der Umsetzung der STIKO-Empfehlung in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) berücksichtigt. Die Grundimmunisierung soll danach – wie von der STIKO auch empfohlen – im Alter von zwei, vier und zwölf Monaten durchgeführt werden. Nachholimpfungen gegen MenB können nur bis zum fünften Geburtstag erfolgen.

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die neue Impfempfehlung zu einer Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen geworden (§ 20 IfSG- Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe). Sie haben dadurch einen verbindlichen Rechtsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zur vollen Kostenübernahme der Impfung.

AKTUELL fehlt noch eine Vereinbarung zwischen Ärzteschaft und Krankenkassen über die Vergütung, so dass wir die Impfung noch nicht über den EBM (einheitlichen Bewertungsmaßstab) selbst mit der Krankenkasse abrechnen können. Damit entsteht für Sie im Falle einer Inanspruchnahme zum jetzigen Zeitpunkt die Notwenigkeit in finanzielle Vorleistung zu treten und im Anschluss die Rechnungen bei der Krankenkasse einzureichen.

Die Impfung setzt sich im Allgemeinen aus zwei Komponenten zusammen:

  1. Die ärztliche Leistung (körperliche Untersuchung, Beratung und Impfung): dabei sind wir Ärzte sind für die Rechnungsstellung an die private Gebührenordnung GOÄ 96 gebunden (§1 GOÄ96). Diese zahlen Sie bitte direkt in der Praxis.
  2. den Impfstoff: aktuell müssen wir Ihnen diesen auf ein Privatrezept verordnen, die Apotheke sendet Ihnen im Anschluss eine Rechnung, die Sie dann gemeinsam mit unserer ärztlichen Rechnung über die Impfleistung bei der Kasse einreichen.

Wir hoffen, dass sich dieses Vorgehen bald vereinfacht und wir die Impfungen in gewohnter Weise über die Krankenkassen abrechnen können. Trotz der Umstände empfehlen wir Ihnen, die Impfung möglichst frühzeitig bei Ihrem Kind durchführen zu lassen, da die Neugeborenen,- und Säuglingszeit mit dem höchsten Risiko eines schweren Verlaufes einer Meningokokken Erkrankung einhergeht.

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