Liebe Eltern und Patienten, wir bitten Sie eine wichtige Information zur Jugendarbeitsschutzuntersuchung zu beachten:

Ab sofort bieten wir die Durchführung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung wieder an. Allerdings: nur als Leistung die nach GOÄ als Privatrechnung zu bezahlen ist. Der Betrag wird ca.83 Euro betragen, ist in der Praxis zu entrichten (bar oder EC-Karte, Debit oder Kreditkarten funktionieren an unserem Gerät nicht!). Wir können nicht garantieren das Sie die Kostne erstattet bekommen, haben allerdings gehört das viele Arbeitsgeber die Rechung übernehmen.

Zum Hintergrund lesen Sie bitte die unten stehende Information. Meine Mitarbeiter verweisen nach meiner Anweisung auf diese Information hier, da sie die genauen Hintergründe nicht am Telefon regelrecht darstellen können und sollen. 

Ich bitte um Ihr Verständnis

C. Kreissl 

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Neuigkeiten zur Meningkokken C Impfung

Liebe Eltern, es gab jetzt recht überraschende Neuigkeiten seitens der StIKo: Die Impfung gegen die Meningokokken C (normalerweise mit dem 12. Lenemsbmonat vorgesehen) wurde ersatzlos gestrichen. Dies hat 2 Gründe:
1. die Wahrscheinlichkeit sich in Deutschland mit den Meningokokken Typ C zu infizieren (und damit an einer gefürchteten Gehirnhautentzündung oder einer schlimmer Sepsis zu erkranken) ist deutlich gesunken. Die Wahrscheinlichkeit ist höher an Meningokokken Typ B zu erkranken, dagegen schützt ja die seit 01.08.25 für alle erhältliche Impfung mit dem Impfstoff Bexsero.
2. Der Impfplan (der sich ja grade um die 3 Impfungen gegen Meningokokken B "vermehrt" hatte) soll etwas entzerrt werden.

Die StIKo empfiehlt jetzt zudem eine Kombinationsimpfung gegen Meningokokken ACWY für alle Jugendlichen (12.-14- Lebensjahr). Diese Empfehlung ist aber noch nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bearbeitet worden, so dass diese Impfung (noch nicht) einfach so in der Praxis durchgeführt werden kann. Momentan läuft es noch so wie es einige von Ihnen von der Meningokokken-B-Impfung kennen: Sie bezahlen die Impfstoff und die Impfleistung und können bei Ihrer Krankenkasse eine Erstattung der Kosten beantragen.

Was ist für Sie wichtig? Wir KÖNNEN, falls Sie das möchten ( und ich würde es weiterhin empfehlen) Ihr Kind wie gehabt gegen Meningokokken C impfen, das wird auch vorerst weiterhin voll von den Krankenkassen übernommen.
Wir KÖNNEN aber auch bereits Babies ab dem 3. Lebensmonat kombiniert gegen Meningokokken ACWY impfen, das müssen Sie privat bezahlen und eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse beantragen.
Wir KÖNNEN Ihre jugendlichen Kinder gegen Meningokokken ACWY impfen, die Kosten dafür müssten jetzt von den Krankenkassen voll übernommen werden.

Wir wissen, es fühlt sich jetzt grade sehr "durcheinander" an, bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns. Sobald sich in der Kostenübernahme etwas ändert, erfahren Sie es als erste von uns.
Ihr Praxisteam