In diesem Quartal noch nicht dagewesen und die elektronische Gesundheitskarte eGK nicht dabei?  (Zur Erinnerung: ohne gültige Gesundheitskarte bzw. gültigen Versichertennachweis werden weder Überweisungen, Krankenscheine noch Rezepte o.ä. ausgestellt! Beim ersten Besuch/erster Anfrage im Quartal ist Nachweis zu erbringen…danach darf die Karte auch mal vergessen werden )

 

Fordern Sie in diesem Fall (oder bei Anfragen zu Folgeverordnungen, Krankenscheinen, medizinischen Anfragen per Mail/Telefon) über die jeweilige „Krankenkassen-App“ eine elektronische Ersatzbescheinigung bei der Krankenkasse des Kindes / des Jugendlichen an.

 

Kurzanleitung

 

  1. Öffnen Sie die App der Krankenkasse (! Kinder unter 15 Jahren sind in der Regel über den Account des Hauptversicherten der Familienversicherung registriert. Für Jugendliche ab 15 Jahren ist ein eigener Account notwendig)
  2. Finden Sie die Option zur Anforderung der eEB (elektronische Ersatzbescheinigung) -->  Suchen Sie innerhalb der App nach dem Bereich "Bescheinigungen", "Mitgliedschaft/ Bescheinigungen" oder ähnlichem, wo Sie die elektronische Ersatzbescheinigung beantragen können                                                   Scannen Sie nach Aufforderung innerhalb der App den untenstehenden QR Code                                                                                          (Inhalt =unsere KIM Adresse/“Kommunikation im Medizinwesen“ : kinderarztpraxis-neustadt@kv.dox.kim.telematik  )                                                                                                                                                                                                                                                                                          
  3. Die Krankenkasse wird die Anfrage automatisiert bearbeiten und die Ersatzbescheinigung innerhalb weniger Minuten an uns übermitteln.

 

 

Fragen zur Einrichtung der App und Registrierung der Kinder beantwortet Ihnen Ihre Gesundheits-/ Krankenkasse.