Leistungsspektrum

Behandlung und Beratung bei akuten und chronischen Erkrankungen

Früherkennungs-Untersuchungen

  • U2      3. - 10. Lebenstag

  • U3      4. - 6. Lebenswoche

  • U4      3. - 4. Lebensmonat

  • U5      6. - 7. Lebensmonat

  • U6      10. -12. Lebensmonat

  • U7      21. - 24. Lebensmonat

  • U7a    34.- 36. Lebensmonat

  • U8      46. - 48. Lebensmonat

  • U9      60. - 64. Lebensmonat

  • U10    7- 8 Jahre (nicht alle Kassen)

  • U11    9- 10 Jahre (nicht alle Kassen)

  • J1      12- 14 Jahre

  • J2      16- 17 Jahre (nicht alle Kassen)

 

Als privatversicherter Patient steht Ihnen jährlich, bis zum 14. Lebensjahr, eine Früherkennungs-Untersuchung zu.

Bitte melden Sie sich frühzeitig (ab U7a ZEHN Monate im Voraus) für einen Vorsorgetermin, so können wir besser auf Ihre Wünsche eingehen.

 

  • Hörtestungen

  • Sehtestungen

  • Sprachtestungen

  • EKG und Kreislaufdiagnostik

  • Ultraschalldiagnostik

  • Allergietestungen und Hyposensibilisierungen

          subkutane Immuntherapie (SCIT)

          sublinguale Immuntherapie (SLIT)

  • Impfungen bei Kindern, Eltern und Angehörigen

Die Impfungen erledigen vorwiegend unsere ausgebildeten Impfassistentinnen. Es erfolgt hierbei keine Untersuchung, jedoch entstehen dadurch geringere Wartezeiten in der Praxis.

  • Standardimpfungen nach STIKO (Ständige Impfkommision am Robert-Koch-Institut)

  • Reiseimpfungen mit Beratung (Igel-Leistungen), außer Gelbfieber!

  • Laboruntersuchungen im eigenen Praxislabor

  • Operationsvorbereitungsuntersuchungen

  • Ernährungsberatung

  • Berufsgenossenschaft

Aufnahme und Behandlung von Kindergarten- und Schulunfällen

 

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel, selbst zu zahlende Leistung)

  • Atteste für die Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen

  • Auslandsaufenthalts-Untersuchungen sowie das Ausfüllen der dazugehörigen Formulare

  • Kindergarten/ Kindertagesstätten-Eingangsuntersuchung sowie das Ausfüllen der dazugehörigen Formulare

  • Sportuntersuchungen sowie das Ausfüllen der dazugehörigen Formulare

  • Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz der Jugendlichen nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 42