Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Ihre Tochter / Ihr Sohn benötigt vor dem Beginn eines Beschäftigungs-verhältnisses die Ärztliche Bescheinigung über die Durchführung und das Ergebnis einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung.

Die Kosten für diese Untersuchung (Anamneseerhebung; körperliche Untersuchung; Sehtest nah und fern, Hörtest; Urinuntersuchung, Gesundheitliche Beratung bezüglich der zukünftigen Berufstätigkeit.) und den damit verbundenen Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand (10 Seiten) trägt gemäß § 32, 33 und 34 des Jugendarbeitsschutzgesetzes das Land Baden-Württemberg. Für die Familie der/des Jugendlichen sollen dabei keine Kosten entstehen.

Die recht umfangreiche Untersuchung, zu der keine Ärztin und kein Arzt verpflichtet ist, verursacht jedoch unserer Praxis weit höhere Kosten als das – 1976 (!) festgelegte – und  seitdem nicht mehr angepasste Honorar. Das Land vergütet uns derzeit ca 6 Minuten Arbeitszeit.

Daher sind wir und unsere ärztlichen Kollegen bundesweit nicht mehr bereit, diese Untersuchung zu der derzeitigen Kostenerstattung des Landes BW durchzuführen.

Informieren Sie sich bei der Ärztekammer (www.aerztekammer-bw.de) oder Kassenärztlichen Vereinigung (www.kvbawue.de) oder direkt beim Sozialministerium (www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de), ob dort entsprechende Praxen bekannt sind, die eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung anbieten.

Presselink:

11/24 Zeitungsverlag Waiblingen