Osteopathie
Liebe Eltern,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir grundsätzlich für Ihr neugeborenes Kind keine Osteopathierezepte "auf Wunsch" ausstellen. Viele Symptome wie Unruhe, anhaltendes Schreien, Blähungen und Stillprobleme oder eine bevorzugte Kopfhaltung sind oft vorübergehende Anpassungs- oder Regulationsstörungen, die altersbedingt auftreten und meist von allein ohne spezielle Maßnahmen wieder verschwinden. Sollten Sie sich Sorgen machen oder treten bei Ihrem Kind ernsthafte Entwicklungsstörungen auf (z.B. mangelnde Gewichtszunahme, Körperfehlhaltungen), wenden Sie sich bitte an uns. Wir besprechen dann die weiteren Maßnahmen und leiten Sie gegebenenfalls an osteopathische Fachkollegen oder Physiotherapeuten etc. weiter.
HEILMITTEL (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie)
Liebe Patienten und liebe Eltern,
es kommt häufig vor, dass uns Heilmittelanforderungen aus KiTas oder Schulen erreichen. Manchmal wurde sogar auf Empfehlung Dritter eine Therapie bereits begonnen und wir sollen "nachträglich" die Verordnung ausstellen.
Heilmittel sind Verordnungen zur Physiotherapie (Krankengymnastik, manuelle Therapie), Logopädie (Sprach-, Sprechtherapie) und Ergotherapie (Arbeits- und Beschäftigungstherapie). Nur ein Arzt/Ärztin darf die Behandlungsnotwendigkeit feststellen und die entsprechende Verordnung ausstellen. Die Art und Dauer der Heilmittelverordnung ist in der Heilmittelrichtlinie gesetzlich verankert.
Heilmittel werden z.B. dann verordnet, wenn eine ernstzunehmende ENTWICKLUNGSSTÖRUNG vorliegt. Dazu gehören schwere Sprachentwicklungsstörungen oder (fein-) motorische Auffälligkeiten oder wenn das Kind von Behinderung bedroht ist. Hierbei ist immer das individuelle Entwicklungstempo des Kindes zu beachten, Vergleiche mit anderen Kindern führen oft zu unnötiger Verunsicherung.
Im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen kann sich die Kinderärztin zu festgesetzten Zeitpunkten von den Entwicklungsfortschritten des Kindes überzeugen.
Heilmittel werden bei Kindern nicht verordnet, wenn heilpädagogische, sonderpädagogische und psychologische Maßnahmen im Vordergrund stehen. Isolierte Lernstörungen oder Störungen wie Lese-Rechtschreibstörung oder Rechenschwäche (Dyskalkulie) fallen ebenfalls in diese Kategorie. In diesen Fällen sind das Jugendamt oder die Schule zuständig.
Das gleiche gilt für allgemein gehaltene Begriffe wie Verhaltensauffälligkeiten, Wahrnehmungs-oder Konzentrationsstörungen. Diese werden von den Krankenkassen nicht anerkannt. Hier sind die Eltern, Erzieher und Lehrer in der Pflicht. Heilmittel dürfen nicht zur allgemeinen Förderung und nicht ohne klare Zielvorgabe an den Therapeuten verordnet werden. Therapieziele müssen klar definiert und in einer festgelegten Zeit erreicht werden können.
Wenn eine Therapie eingeleitet wurde, bin ich verpflichtet, vor neuen Rezepten den Therapieerfolg zu beurteilen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir "auf Zuruf" keine neuen Verordnungen ausstellen.
Da wir Hinweise aus der KiTa oder Schule immer sehr ernst nehmen, werden wir eine differenzierte Diagnostik vornehmen, bevor wir eine Therapie einleiten. Dazu kann auch eine Überweisung zu anderen Fachärzten notwendig werden.
Viele Auffälligkeiten entpuppen sich bei näherer Betrachtung häufig als Entwicklung im normalen Rahmen, denn die kindliche Entwicklung verläuft nicht immer geradlinig. Zusätzlich gibt es auch andere Faktoren, die eine Rolle spielen können, z.B. psychische Belastungssituationen, übermäßiger Mediengebrauch etc.
Bitte vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Fachkompetenz. Wir arbeiten stets für Ihr Kind.