Ihre Haus- & Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Herausgeber:
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Gabriele Welzel-Duhm
hausärztlich tätig |
Die Praxis macht vom 04.04. bis zum 19.04.2022 Urlaub. Alle Informationen finden Sie hier unter "Wir machen Urlaub" sowie "Vertretungen"
Tätigkeitsschwerpunkte:
| Das gesamte Leistungsspektrum, die Sprech- und Telefonzeiten, Sondersprechzeiten und viele weitere nützliche Informationen finden Sie hier auf unseren Seiten bei kinderaerzte-im-netz.de. |
Bitte beachten Sie, dass seit 1.4.2021 die Praxis t ä g l i c h erst ab 08.30h für Sie geöffnet ist.
Die allgemeinen offenen Sprechzeiten bleiben wie gewohnt!
Auch in der Zeit der aktuellen SARS-CoV-2-PANDEMIE sollten
IMPFUNGEN und VORSORGEUNTERSUCHUNGEN Ihres Kindes zeitgerecht durchgeführt werden!
Bedenken Sie unabhängig davon, dass nicht jede kleine Unpässlichkeit und nicht jede kleine Hautveränderung einen sofortigen Besuch beim Arzt notwendig macht.
Bei INFEKTEN lassen Sie Ihr Kind 48 Stunden zu Hause. Bei Verschlechterung der Symptomatik und Fieber mit einer Körpertemperatur von >38.5°C sollten Sie aber das Kind vorstellen!
Sowohl im INFEKTMANAGEMENT als auch bei Durchführung von IMPFUNGEN und VORSORGEUNTERSUCHUNGEN halten wir uns an die Vorschläge des RKIs und die Stellungnahme der DEUTSCHEN AKADEMIE für KINDER-UND JUGENDMEDIZIN , die auf das Vorgehen bei INFEKTEN und bei SARS-CoV-2-KONTAKTEN sowie auf die, ungeachtet der Pandemie, NOTWENDIGKEIT der zeitgerechten Wahrnehmung von IMPFUNGEN und VORSORGEUNTERSUCHUNGEN hinweisen, um die Kinder rechtzeitig zu schützen und frühzeitig Defizite ausgleichen zu können.
Die Forderung nach einer ö r t l i c h e n Trennung von anderen Arztbesuchern wird in dieser Praxis bei den VORSORGEUNTERSUCHUNGEN und bei IMPFUNGEN junger Kinder schon seit ihrem Bestehen praktiziert!
Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen sollten n u r bei Kindern mit Zeichen eines akuten A t e m w e g s i n f e k t e s, insbesondere bei bestehendem F i e b e r (T>38,5°C), verschoben werden.
Beim ersten Besuch im Quartal muss die Versicherungskarte mitgebracht werden. Ohne gültigen Versicherungsnachweis kann und darf kein Kassenrezept und auch keine Überweisung ausgestellt werden.
Der Arzt ist verpflichtet, sich von der Notwendigkeit jeglicher Verordnung, ein Bild zu machen. Wenn für Sie keine Vorstellung möglich erscheint, können nicht-rezeptpflichtige Medikamente (z.B. Kochsalzlösung, Nasentropfen, Läusemittel,Fiebermittel) jederzeit von Ihnen frei in der Apotheke erworben werden.
Es ist nicht erlaubt eine Reise- oder Hausapotheke zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu verordnen.
Die Vorlaufzeit für „große" Vorsorgeuntersuchungen beträgt im Moment 6 Monate. Daher sollten Sie frühzeitig einen Termin vereinbaren. Wenn Sie Ihren Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie rechtzeitig die Vorsorgeuntersuchung abzusagen, damit der Termin neu vergeben werden kann. Bei unangekündigter Nichteinhaltung kann kein kurzfristiger Ersatztermin für eine Vorsorgeuntersuchung angeboten werden!
Bei Beanspruchung von Leistungen, die der Heilmittelverordnung unterliegen (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie) müssen die allgemeinen Bestimmungen für die Durchführung der Verordnungen beachtet werden, über die wir Sie im Vorfeld aufklären.