Allgemeine Leistungen

Folgende Leistungen werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen sofern die Notwendigkeit medizinische begründet werden kann. Da es zwischen den Krankenkassen Leistungsunterschiede geben kann, werden wir Sie entsprechend aufklären, sollte eine Leistung nicht zum Leistungsumfang Ihrer Krankenkasse gehören!

  • Allgemeine Kinderheilkunde -Akutversorgung/Grundversorgung

  • Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (U2-U11; J1-2)

  • Audiometrie (Hörprüfung)

  • Sehprüfung (Sehstärke, Farbsehen, räumliches Sehen)

  • Schutzimpfungen entsprechend SIKO/ STIKO (auch Impfung der Eltern möglich)

  • Psychosomatische Grundversorgung Kinder und Jugendlicher

  • Entwicklungsdiagnostik und Sozialpädiatrie

  • Narkose- und Operationsfähigkeitsuntersuchungen

  • Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

  • EKG – Untersuchung

  • Langzeitblutdruckmessung

  • Lungenfunktionsdiagnostik (Spirometrie)

  • Allergologische Beratung, Diagnostik und Therapie (Hyposensibilisierung)

  • Beratung und Stufentherapie bei Atopischer Dermatitis

  • Sonographie (Säuglingshüfte, Abdomen u.a.)

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Diese müssen als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden und sind vom Patienten selbst zu zahlen. Manche Kassen erstatten Kosten! Bitte informieren Sie sich vor der Durchführung einer Untersuchung bei Ihrer Krankenkasse ob Kosten ganz oder zum Teil übernommen werden.

Vor der Untersuchung werden Sie von uns über die Kosten aufgeklärt und Sie erhalten eine detaillierte Rechnung mit Aufschlüsselung der Kosten nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Bitte beachten Sie, dass die Kosten für IGe-Leistungen direkt in der Praxis vor der Untersuchung beglichen werden müssen.

Atteste werden in der Regel nicht von den Kassen erstattet, daher sind diese ebenso eine individuelle Gesundheitsleistung. Bitte beachten Sie, dass wir nach §12 der Berufsordnung für Ärzte keine IGe-Leistungen ohne Vergütung erbringen dürfen. Wir würden außerdem gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstoßen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir auch für Atteste eine Gebühr erheben müssen!

Zu unseren IGe-Leistungen zählen zum Beispiel:


  • Ausstellung von Attesten jeglicher Art

  • Amblyopie-Screening zur Früherkennung einer Sehschwäche

  • Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 sind bei zahlreichen Krankenkassen keine Kassenleistung

  • U0-Schwangerenberatung ab 28. SSW

  • Kindergarten- und Horttauglichkeitsuntersuchung

  • Schwimm- und Sporttauglichkeitsuntersuchung

  • Atteste/Untersuchungen für Praktikanten/Azubis

  • Private Vorsorgeuntersuchungen (evtl. Seh- und Hörtestung, Urinuntersuchung, Sprachentwicklungsprüfung)

  • Impfung außerhalb Ihrer gesetzlichen Kassenleistung

  • Sonographien verschiedener Organe auf Wunsch

  • Reiseberatung (ggf. Reiseimpfung)

  • Schreiben für Osteopathie


Die komplette Liste mit Angabe der Kosten liegt in unserer Praxis aus - sprechen Sie uns bitte direkt an!