Aktuelle Infos / neue Impfempfehlungen der Stiko

Behandlungsalter für Patienten in unserer Praxis:

Seit Herbst 2025 dürfen wir neben Säuglingen/Kindern und Jugendlichen auch junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag betreuen. Bei Privatpatienten gibt es keine Altersgrenze.

 

RSV-Prophylaxe für Neugeborene/Säuglinge für die Wintersaison

Im Juni 2024 hat die Ständige Impfkommission in Deutschland (STIKO) eine Passiv-Immunisierung gegen den RSV-Virus, der zum Teil schwere Atemwegserkrankungen mit dem Risiko auch von Folgeschäden hervorruft, für alle Säuglinge/Neugeborene in ihrer ersten RSV-Saison empfohlen. Das heisst, dass alle Babys, die ab 1. September (bis Ende März) geboren werden, möglichst rasch nach ihrer Geburt die RSV-Prophylaxe erhalten sollten, alle Säuglinge die ab 1.4.25 geboren wurden, sollten ab 1. September ebenfalls die Prophylaxe erhalten. Seit Mitte September ist jetzt auch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen gesichert - für die Impfstoffverordnung muss uns jedoch ein gültiger Versicherungsnachweis vorliegen (Versichertenkarte oder Ersatzbescheinigung der Krankenkasse)

Wir werden bei den Vorsorgeuntersuchungen U2-U5 die RSV-Prophylaxe anbieten, Sie können auch einen gesonderten Termin für die Impfung z.B. über die Praxisapp vereinbaren.

 

 

Meningokokken B - Impfung

Seit Januar 2024 ist von der Ständigen Impfkommission Deutschland (STIKO) für alle Kinder < 5 Jahre eine Impfung gegen Meningokokken B empfohlen. Meningokokken können schwere Erkrankungen mit Meningitis, Blutvergiftung, Nierenversagen etc. verursachen, zum Teil mit der Folge von Behinderungen oder Todesfall. Meningokokken B ist aktuell der häufigste Typ, es erkranken vor allem Säuglinge und Kleinkinder, jedoch gibt es auch einen zweiten (kleineren) Häufigkeitsgipfel bei Jugendlichen mit Erkrankungen bis ins junge Erwachsenenalter.

Bis zum 5. Geburtstag werden die Kosten der Impfung von allen Versicherungen übernommen.

Viele Kassen erstatten die Impfkosten (Impfstoff + Durchführung der Impfung) auch, wenn Ihr Kind älter als 5 Jahre ist - ein Nachfragen bei Ihrer Krankenkasse lohnt sich!

 

Meningokokken C / ACWY- Impfung

Seit Ende 2025 ist die Meningokokken C -Impfung nicht mehr für Kinder über 1 Jahr von der Stiko empfohlen. Stattdessen gibt es eine neue Impfempfehlung für eine Kombinationsimpfung gegen Meningokokken A + C + W + Y von 12. bis zum 25. Geburtstag. Hintergrund ist, dass die Häufigkeit von Meningokokken C-Erkrankungen deutlich zurück gegangen ist, dafür andere Typen wie Meningokokken Y ein zunehmendes Erkrankungsrisiko bis ins junge Erwachsenenalter darstellen. 

Kostenübernahme: 

Private Krankenkassen übernehmen nach der Stiko-Empfehlung in der Regel die Kosten für die empfohlene Altersgruppe. Ob die Kosten auch außerhalb dieser Altersgruppe übernommen werden, muss bei der Krankenkasse direkt nachgefragt werden.

Gesetzliche Krankenkassen haben erst mit der Veröffentlichung des GBA-Beschlusses (die in den nächsten Wochen erwartet wird) die Verpflichtung, die Impfkosten zu übernehmen. Die Impfkosten müssen akutell noch privat bezahlt werden, viele Krankenkassen erstatten sie jedoch bereits.

Alter bei der Impfung:

Auch für Kleinkinder (bis zu ca. 5 Jahre) kann eine Impfung durchaus sinnvoll sein, da auch in diesem Alter viele Infektionen stattfinden. Ein Herdenschutz durch die Impfung der Jugendlichen/jungen Erwachsenen wird so schnell nicht eintreten. Viele Krankenkassen erstatten daher die Impfung auch außerhalb des von der Stiko empfohlenen Altersbereichs.