Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderneurologische Praxis Kaiserslautern Dirk Neumayer

Unsere Leistungen

Leistungsspektrum

  • Kinderneurologische Erkrankungen
  • Epileptologie einschließlich therapieschwierigen Epilepsien
  • Nebenwirkungen von Antiepileptika
  • Versorgung nach Implantation eines Vagus-Nerv-Stimulators
  • Organische Abklärung bei ADHS oder Verhaltensproblemen
  • Entwicklungsverzögerung / -störung
  • Bewegungsstörungen und geistige Behinderungen
  • vererbare (genetisch bedingte) Krankheiten
  • Neurometabolische (Stoffwechsel-) Störungen
  • Erkrankungen des Muskel- u. Skelettsystems
  • Heterodegenerative Störungen des neuromuskulären Apparates
  • Hirntumore mit vaskulären/entzündlichen/traumatischen Schäden des ZNS
  • Missbildungen des Nervensystems
  • Multiple Sklerose
  • Autismus
  • Schlafstörungen
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Migräne und andere Kopfschmerzentitäten

Diagnostische Untersuchungsmethoden

  • Ableitung der Hirnströme (Video-Wach-EEG
    sowie Video-Schlaf-EEG nach Schlafentzug)
  • Epilepsiediagnostik und Therapie
  • Entwicklungsdiagnostik (Sprache, Motorik)
  • Ultraschalluntersuchungen
  • Blut- und Urinuntersuchungen einschließlich weiter-
    führendem Labor z. B. Stoffwechseldiagnostik
  • Sofortlabor z. B. Blutzucker, Urinstatus
  • Psychologische Testverfahren
  • Psychosomatische Grundversorgung

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

  • Manualtherapie
  • TENS-Therapie u.a.
  • Entspannungsverfahren
  • Erziehungsberatung

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist begrenzt. Bestimmte ärztliche Maßnahmen, wie z. B. (Vorsorge-) Untersuchungen, einige Behandlungsverfahren und Arzneimittelanwendungen, obwohl medizinisch sinnvoll, werden nicht immer von den Krankenkassen erstattet. Dazu gehören auch ärztliche Atteste, Bescheinigungen und andere schriftliche Unterlagen. Diese ärztlichen Leistungen, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden, müssen Ihnen direkt in Rechnung gestellt werden. Gleiches gilt für Wunschleistungen. Die amtliche Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) gilt in allen Fällen als Abrechnungsgrundlage. Deshalb informieren wir Sie, welche Kosten Ihnen entstehen.

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