Men ACWY-Impfung

 

Im Alter von 12 bis 14 Jahren empfiehlt die STIKO standardmäßig eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (Nachholimpfung bis zum Alter von 24 Jahren). 

Für bestimmte Risikokinder oder für Kinder, die längere Auslandsaufenthalte vor sich haben, empfiehlt die STIKO bereits ab dem Alter von 1 Jahr eine Impfung mit einem kombinierten Meningokokken-A-C-W135-Y-Konjugat-Impfstoff.

Diese Impfempfehlung wurde nun in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen und ist Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen. Somit bekommen Sie diese Kosten erstattet.

 

Diabetes mellitus Typ 1

 

In unserer Praxis besteht die Möglichkeit einer Testung zur Früherkennung auf Diabetes mellitus Typ 1. Diese Untersuchung findet im Rahmen einer Studie statt (Fr1da-Studie) und schließt alle Kinder von 2 - 9 Jahren ein. 

 

Elektronische Patientenakte (ePA)

 

Seit dem 01.10.2025 ist für alle Arztpraxen die elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend. Weitere Informationen erhalten Sie über Ihre Krankenkasse, bitte informieren Sie sich dort.

 

Reiseimpfungen

 

Wenn Sie spezielle Reiseimpfungen benötigen, bitten wir um telefonische Mitteilung, damit wir den Impfstoff rechtzeitig für Ihren Termin bestellen können.

 

Rezepte/Verordnungen

 

Bitte bestellen Sie die Rezepte und Verordnungen 24 Stunden im Voraus! 

Die einmalige Vorlage der Versichertenkarte pro Quartal bleibt weiterhin bestehen, andernfalls kann das Rezept/die Verordnung nicht ausgestellt werden!

Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank!

 

E-Mail/Kontakt

 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aktuell medizinische Anfragen über unsere E-Mail-Adresse nicht beantworten können.

Bitte kontaktieren Sie uns hierfür über Telefon. Wir arbeiten derzeit an einer weiteren Möglichkeit der Kontaktaufnahme und informieren Sie, sobald dies möglich ist.

Ihr Praxisteam

 

Entwicklungen im Gesundheitswesen

 

Liebe Eltern,

wir möchten Sie über Entwicklungen im Gesundheitswesen informieren, die in den kommenden Jahren auch die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen verändern werden. Die Politik plant verschiedene Reformen im Gesundheitswesen.

Dabei ist ein wesentlicher Aspekt, die Kosten zu senken. In einem ersten Schritt ist auch eine Kürzung der Honorierung von ambulanten Leistungen geplant. Dabei ignoriert man, dass in den vergangenen Jahren die Kosten für Personal, Mieten, Energie und medizinische Ausstattung deutlich angestiegen sind.

Für Kinder- und Jugendmedizinische Praxen bedeutet das: Obwohl der Bedarf an medizinischer Versorgung weiter wächst, werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schwieriger. Bereits heute gibt es in vielen Regionen zu wenige Kinder- und Jugendärzt*innen. Die geplanten Änderungen könnten diese Situation weiter verschärfen.

Hinzu kommt, dass wir Kinder- und Jugendärzt*innen künftig zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen. Geplant ist ein sogenanntes "Primärarztsystem", bei dem wir verstärkt als erste Anlaufstelle und Wegweiser durch das Gesundheitssystem dienen. Gleichzeitig sind weitere Verpflichtungen im Notdienst vorgesehen, die wir während der Öffnungszeiten unserer Praxen in Notdienstzentralen leisten sollen.

Wichtige Bereiche wie Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Prävention und die langfristige Begleitung von Kindern und Jugendlichen geraten so zunehmend unter wirtschaftlichen Druck und sollen auch nur noch zum Teil vergütet werden. Das bereitet uns Sorge! Gerade diese Leistungen sind entscheidend, um Krankheiten früh zu erkennen, Komplikationen zu vermeiden, zukünftige Gesundheitskosten zu verhindern und Kindern einen gesunden Start ins Leben zu ermöglichen. Wir setzen uns weiterhin mit aller Kraft dafür ein, Ihre Kinder gut und zeitnah zu versorgen. Dennoch müssen wir unsere Leistungsangebote betriebswirtschaftlich neu bewerten, wenn das Spargesetz der Bundesregierung 2027 umgesetzt wird.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die geplanten Reformen Auswirkungen auf die ambulante Versorgung haben werden. Dazu gehören beispielsweise:

• längere Wartezeiten auf Termine

• eingeschränkte Kapazitäten für die Aufnahme neuer Patient*innen

• organisatorische Veränderungen in den Praxen, Beschränkung der Sprechzeiten im kassenärztlichen Bereich auf das gesetzlich vorgeschriebene Volumen von 25 Stunden in der Woche

• mögliche Einschränkungen einzelner Angebote

Wir möchten Sie deshalb frühzeitig und transparent informieren. Eine gute medizinische Versorgung im Kindes- und Jugendalter darf nicht dem Rotstift zum Opfer fallen! Sie braucht verlässliche Rahmenbedingungen, damit auch künftig ausreichend Zeit, Personal und Ressourcen für die Betreuung Ihrer Kinder zur Verfügung stehen.

Ihr Praxisteam