Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinder- und Jugendarztpraxis Andrea Grosse, 64646 Heppenheim

In Deutschland haben Kinder bis zur Vollendung ihres 5. Lebensjahres einen rechtlichen Anspruch auf insgesamt 10 Vorsorgeuntersuchungen. Zusätzlich wird eine Jugendgesundheitsuntersuchung zwischen dem 12. und 15. Geburtstag angeboten. Krankheiten oder Störungen, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung gefährden, können dadurch frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden vom Gesetzgeber übernommen.

Wir führen alle Vorsorgeuntersuchungen bis zur U 9 (U1 und U2 finden i. d. Regel noch in der Klinik statt) sowie die Jugendgesundheitsberatung J1 durch. Da diese Untersuchungen sehr umfangreich sind, bitten wir um gesonderte Terminvereinbarung. Bitte bringen Sie zu jeder Vorsorgeuntersuchung das Vorsorgeheft mit.

Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie uns unbedingt benachrichtigen.

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