Kinderarztpraxis Bothfeld - Dr. med. Christian Dopfer
Wir bitten stets um eine vorherige telefonische Terminabsprache unter 0511-640182. Danke.
Montag | 08:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00-12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr |
Freitag | 08:00-12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung |
Unsere Praxis ist vom 07.10. – 11.10.2024 nur von 09.-14.00 geöffnet.
Vom 14.-18.10.2024 bleibt die Praxis geschlossen
Die Vertretung übernehmen:
Dres.Meyer-Stolz,Krupp,King, Vahrenheider Markt 5b, Tel.: 67 17 43 (offene Sprechstunde tägl 8-11 Uhr, ohne telefon. Terminvereinbarung)
Dres. Klockow,Jeffe, Roderbruchmarkt 12, Tel.: 271 05 67
Dr. Wolters, Brabeckstr. 153, Tel.: 33 64 48 80
Dr. Herken, Marktplatz 5 (Lgh.) Tel.: 700 22 60 (online-Termine über https://beimkinderarzt.de/)
Ihr Praxisteam
Wir nehmen Neupatienten auf.
Die Akut- und Infektsprechstunde findet täglich von 11-12 Uhr statt, freitags 12 bis 13 Uhr. Auch hierfür bitten wir um eine vorherige telefonische Anmeldung.
Die Termine sind bewusst nur für jeweils EIN AKUTES Problem vorgesehen, um möglichst vielen Kindern zeitnah eine Vorstellung anbieten zu können. Ausführliche Gespräche können folglich nicht stattfinden.
Da die Kapazität unseres Wartezimmers begrenzt ist, sollte jedes Kind nur von einer Person begleitet werden.
Außerdem empfehlen wir das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Neue Ärztin
Ab April 2024 wird das Team durch Frau Dr. med. Franziska Schrader unterstützt.
Wir freuen uns, mit Frau Dr. Schrader eine erfahrene Kollegin gefunden zu haben, die zuvor in der Medizinischen Hochschule Hannover, in der Praxis von Frau Dr. Price und in der Kinder-und Jugendpsychiatrie des Kinderkrankenhauses auf der Bult tätig war.
Nachweis Masernschutz nach IfSG §20, Abs. 9
Zur Bestätigung der Masern-Impfung genügt die Vorlage des Impfausweises, eine ärztliche Bescheinigung ist nicht notwendig. Aufgrund der derzeitigen Engpässe in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen stellen wir diese Bescheinigungen nur in Ausnahmefällen für Patienten aus, die bei uns geimpft wurden.
Gerne dürfen Sie hierzu die anfordernde KiTa/Schule auf die Anleitung des Bundesministeriums für Gesundheit hinweisen. Vielen Dank.
Bescheinigungen und Atteste
Bescheinigungen und Atteste sind in der Regel nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und deswegen nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu erstatten. Hierfür bieten wir ausschließlich einen bargeldlosen Zahlungsverkehr an. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.