Anforderungen von Rezepten, Verordnungen, Überweisungen, Krankschreibungen mit dem Kind oder Ärztliche Bescheinigungen (AU)

VORRAUSSETZUNG FÜR DIE ANFORDERUNG VON REZEPTEN, VERORDNUNGEN,ÜBERWEISUNGEN,KRANKSCHREIBUNGEN MIT DEM KIND ODER ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNGEN (AU) IST, DASS MAN DIE ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE SCHON EINGELESEN HAT. SIE KÖNNEN IHRE ANFORDERUNG INNERHALB VON 2 WERKTAGEN BEI UNS ABHOLEN. DANKE FÜR IHR VERSTÄNDNIS.






Anforderungen von Rezepten, Verordnungen oder Überweisungen

Folgende Daten benötigen wir von Ihnen zusätzlich im Anliegenfeld:

BEI REZEPTEN:

Was für ein Medikament benötigen Sie.(Das Medikament muss bereits früher von der Praxis verordnet worden sein)

Bei Verordnungen:

Für welche Fachrichtung benötigen Sie die Verordnung, es muss immer eine Folgeverordnung sein. (Zur Kardiologie-Orthopädie-Dermatologie-Gastroenterologie-Pulmologie-Augenheilkunde-HNO-Urologie oder Sonstiges.....)

Bei Überweisungen:

Benötigen wir den Grund der Überweisung und wohin, bitte genaue Angaben.

Neue Medikamente, Verordnungen und Überweisungen müssen zuerst mit der Kinderärztin besprochen werden.

Krankschreibung mit Kind oder ärztliche Bescheinigung (AU) werden  1 Werktag rückwirkend und 5 Werktage in voraus ausgestellt.

SIE KÖNNEN IHRE KRANKSCHREIBUNGEN INNERHALB VON 2 WERKTAGEN BEI UNS ABHOLEN. AU´s WERDEN ELEKTRONISCH AN IHRE KRANKENKASSE WEITERGEGEBEN.