Kindergartenzulassung

Kindergartenzulassung

§ 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und die ärztliche Impfberatung nach § 34 Absatz 10a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Liebe Eltern, nach einer neuen Regelung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration ist die Vorlage der Teilnahmekarte aus dem Gelben Heft und des Impfpasses ausreichend um in den Kindergarten / Tagesmutter oder Kita zugelassen zu werden.

Das Scheiben des Ministeriums ist auf dieser Seite abrufbar.