Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderarzt 45327 Essen - Dr. med. Ludwig Kleine-Seuken

Jährliche Vorsorgeuntersuchungen


Liebe Eltern,

wir, die Kinder- und Jugendärzte fordern jährliche Vorsorgeuntersuchungen seit Jahren für alle Kinder.
Für a l l e K i n d e r ist es wichtig, regelmäßig einmal im Jahr untersucht zu werden. Kinder befinden sich noch in der Entwicklung, da muss nicht immer alles normal verlaufen. Regelmäßige Kontrollen beim Arzt geben da mehr Sicherheit. Der regelmäßige Kontakt zum Kinder- und Jugendarzt hilft auch eine vertrauensvolle Beziehung zum Arzt aufzubauen, die in schwierigen Zeiten, wie z.B. der Pubertät oder Trennung der Eltern, sehr hilfreich sein kann.
Eltern und Kinder werden außerdem bei den regelmäßigen Arztbesuchen über neue medizinische Entwicklungen, wie z.B. neue Impfungen, aktuell informiert. Häufig ergibt sich auch ein Gespräch über Verhaltens- oder Lernschwierigkeiten, über Schlafstörungen, Essstörungen usw., Themen, für die man sonst nicht extra zum Arzt gegangen wäre. Auch da kann der Kinder- und Jugendarzt weiterhelfen.

Achtung: im gelben Vorsorgeheft sind nicht alle Vorsorgen vorgesehen.


Schon mit d r e i Jahren hat Ihr Kind wieder Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung. Diese Untersuchung ist besonders wichtig, da Kleinkinder in diesem Alter intensiv ihre Sprache und motorischen Fähigkeiten entwickeln.

Da ist es gut zu wissen, ob alles normal ist.

Die Kosten dieser Vorsorge (U7a) werden jetzt von allen Krankenkassen übernommen.

Weitere detailliert ausgearbeitete Vorsorgeuntersuchungen gibt es für 7 jährige (U10), für 9 jährige (U11) und 16 jährige (J12). Diese sind sinnvoll, werden aber noch nicht von allen Krankenkassen übernommen. Möchten Sie die Vorsorgeuntersuchungen privat bezahlen, berechnen wir Ihnen nach GOÄ 50,- €.


Bitte fragen Sie ihre Krankenkasse, ob sie sich ihrer Verantwortung für zusätzliche Präventionsleistungen bei Kindern ebenfalls stellt und die Kosten dafür übernimmt.


P r i v a t v e r s i c h e r t e Kinder haben Anspruch auf eine j ä h r l i c h e Vorsorgeuntersuchung von Geburt bis zum 15. Geburtstag. Nach der U9 mit 5 Jahren geht es dann jährlich während der gesamten Schulzeit weiter bis die Kinder 14 Jahre alt geworden sind.

 

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