Kinder- und Jugendarztpraxis, Kristin Neuber, 44319 Dortmund
SARS-CoV-2-Impfung bei 5- bis 11-jährigen Kindern
25.11.2021, Gemeinsame Presseinformation von DGKJ, DGPI und BVKJ zur heutigen EMA-Entscheidung
- Die primäre Krankheitslast dieser jungen Altersgruppe durch schwere Erkrankungen ist unverändert sehr gering.
- Die Übertragungsrate des Virus aus dieser Altersgruppe heraus ist geringer als bei Erwachsenen. Das gilt insbesondere für Kinder ohne Krankheitssymptome.
- Die Annahme, dass die Impfung bei jungen Kindern einen anhaltenden Einfluss auf die Übertragungsrate des Virus nehmen wird, ist unbestätigt.
- Insoweit ist die Nutzen-Risiko-Abwägung bei der Impfindikation bei jungen Kindern besonders sorgfältig zu überprüfen und nicht so offensichtlich wie bei der Impfung von Erwachsenen.
- Die Forderung nach Impfungen der jungen Kinder zur Verhinderung eines allgemeinen Lockdowns ist nicht verhältnismäßig. Der Eigennutz für das Kind muss im Vordergrund stehen.
- Die STIKO wird zeitnah zum Zeitpunkt der Auslieferung nach Auswertung der dann zur Verfügung stehenden Daten eine Empfehlung aussprechen. Wir gehen davon aus, dass wie bei den 12- bis 17-Jährigen zunächst eine Indikationsempfehlung für junge Kinder mit chronischen Erkrankungen oder besonderen Risiken ausgesprochen wird und die Impfung nicht sofort allgemein empfohlen wird. Dies bedeutet aber keinesfalls, dass sie nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes bzw. der Sorgeberechtigten nicht möglich ist.
- Dennoch: die Impfung aller Erwachsener ist der Weg aus der Pandemie - auch aus Sicht der Kinder und Jugendlichen.
Informationen zum angepassten Praxiskonzept während der Corona-Pandemie:
Bei Verdacht auf Coronavirus Erkrankung die Praxis bitte nicht betreten.
Bitte haben Sie Geduld, durch die Hygienemaßnahmen kommt es beim Patienteneinlass zu vermehrter Wartezeit.
Die Anzahl der Patienten in den Praxisräumen ist reduziert, so dass in den Praxisräumen der erforderliche Mindestabstand eingehalten werden kann.
Jeder Patient wird einzeln eingelassen.
Bitte tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz in der Praxis. Kinder ab 6 Jahre ebenfalls.
→ die Termine für die Vorsorgen und für die Impfungen werden wieder zeitnah durchgeführt
→ bitte keine unnötigen Vorstellungen von Patienten in der Praxis, Schnupfen kann zu Hause abgewartet werden!
→ der Patient kommt mit einer Begleitperson in die Praxis und wartet auf dem Schoß der Begleitperson, größere Kinder auf einem Stuhl. Spielen oder Herumlaufen ist zur Zeit nicht möglich.
Informationen zum CORONA-Virus:
Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit einer am Coronavirus erkrankten Person hatten und innerhalb von 14 Tagen Krankheitszeichen wie Fieber oder Atemwegsprobleme entwickeln, sollten ihre Ärztin oder ihren Arzt anrufen! Es ist nicht ratsam, sich in das Wartezimmer eines Arztes zu setzen, weil dadurch im Falle eines Falles die Krankheit weiter verbreitet werden können.
Für Fragen und Informationen sowie eine eventuelle Anmeldung zur Testung ist die "Corona-Hotline" der Stadt Dortmund unter Telefon 0231 50-13150 von montags bis freitags, 7:00 bis 18:00 Uhr, erreichbar.
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Patienten mit leichten Erkältungssymptomen sollten im Sinne der Unterbrechung der Infektionsketten überlegen, ob eine Vorstellung in der Praxis tatsächlich medizinisch notwendig ist.
Personen über 60 Jahren haben ein höheres Risiko ernsthaft zu erkranken. Von einer Begleitung der Enkel in meine Praxis rate ich daher ab.
Laut den bislang vorliegenden Daten ist der Krankheitsverlauf bei Kindern bis 9 Jahren sehr milde!
Grippeähnliche Verläufe treten bis zu einem Alter von 40 Jahren auf, das Risiko schwerer Komplikationen erhöht sich mit steigendem Lebensalter und zusätzlichen chronischen Erkrankungen.
Weitere Informationen:
Informationen der Stadt Dortmund finden Sie unter folgendem Link:
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/gesundheit/informationen_zum_coronavirus/index.html
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.infektionsschutz.de, ebenso steht ein Aufklärungsvideo online bereit:
https://www.youtube.com/watch?v=_0sSXBasq1M&list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcvy
Das Land hat ein Bürgertelefon zum Thema geschaltet (hier gibt es keine ärztliche Beratung) unter Tel. (0211) 85 54 77 4.
Impfpflicht gegen Masern ab 1. März 2020
Für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt ab 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag beschlossen. Damit will die Bundesregierung die Impfquote erhöhen und mittelfristig eine Elimination der Masern in Deutschland erreichen.
Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) sieht vor, dass Eltern vor Aufnahme ihres Kindes in eine Kindertagesstätte (Kita) oder Schule nachweisen müssen, dass das Kind gegen Masern geimpft oder bereits immun ist. Auch Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, ambulanten Pflegediensten oder Krankenhäusern, die nach 1970 geboren sind, müssen dann geimpft sein oder ihre Immunität nachgewiesen haben.
Ohne Masernschutz nicht in Kita
Die Nachweispflicht über einen ausreichenden Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) oder über eine Immunität gegen Masern gilt auch für Mitarbeitende in Kitas, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen, für Tagesmütter, für Bewohner und Mitarbeitende in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften (die jeweils nach 1970 geboren sind).
Ohne ausreichenden Masernschutz dürfen Kinder nicht in Kitas aufgenommen werden und Personal nicht in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten.
Für Kinder, die bereits vor dem 1. März 2020 eine Kita oder Schule besuchen, sowie für Beschäftigte in entsprechenden Einrichtungen gilt eine Nachweisfrist bis zum 31. Juli 2021.
Für den vollständigen Impfschutz ist eine zweimalige Impfung erforderlich.
Der Mindestabstand für die Mumps – Masern – Röteln - Impfung beträgt 4 Wochen!
Der Mindestabstand für die Mumps – Masern – Röteln - Varizellenimpfung beträgt 6 Wochen!
Automatischer Sehttest (automatische Videorefraktometrie):
Wir bieten Ihnen bei Säuglingen und Kindern ab dem vollendeten 6. Lebensmonat und einen Sehtest an, der alle wichtigen Sehstörungen innerhalb von Sekunden erkennen kann.
Das besonders NEUE ist, dass Ihr Kind nicht mitarbeiten muss und ganz bequem auf Ihrem Schoß sitzen bleiben kann.
Dieser Test ist außerordentlich wichtig, da damit Sehstörungen sehr früh erkannt und behandelt werden können.
Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten bereits und es werden täglich mehr.
Sie können die Untersuchung auch als individuelle Gesundheitsleistung (IGEL) bezahlen.
Der Preis beträgt 30,00 Euro.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung
Ihre Kristin Neuber
und das gesamte Praxisteam
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