Heilmittel (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie etc.)

Aufgrund häufiger Nachfragen und vieler Missverständnisse zum Thema Heilmittel, verlinke ich hier unten die Homepage eines ärztlichen Kollegen aus Cuxhaven. Er hat dieses komplexe Thema in seinem Artikel ausführlich und verständlich beschrieben. Ich hoffe, dadurch werden Ihnen die Vorgaben und Regelungen bei der Verordnung von Heilmitteln, an die wir Kinderärztinnen und Kinderärzte uns halten müssen, etwas klarer.

  • Falls Sie konkrete Nachfragen zu Ihrem Kind bzgl. der Verordnung von Heilmitteln haben und es noch keinen schriftlichen Bericht aus psychiatrischer Diagnostik bei Ihrem Kind gibt, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig (vor Terminvereinbarung beim Therapeuten!) mit Ihrem Kind einen Termin in der Praxis, um die Verordnungsfähigkeit des Heilmittels zu prüfen und das weitere Vorgehen zu besprechen.
  • Falls Sie eine Folgeverordnung für Ihr Kind brauchen, benötigen wir zunächst den Bericht des/der Therapeuten. Dann vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Besprechung und Kontrolle. 

https://www.kinderarzt-cuxland.de/heilmittelverordnung-von-logopaedie-ergotherapie-und-physiotherapie/