Dr. med. Lilian Theiler

Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin

Obernstr. 26

33602 Bielefeld

Telefon 0521 12 22 23

info@praxis-theiler.de

www.praxis-theiler.de

 

Terminsprechstunde

Montag 8.30 - 13.30
Dienstag 8.30 - 12.30 und 15.00 - 17.00
Mittwoch 8.30 - 12.30
Donnerstag 8.30 - 12.30 und 15.00 - 17.00
Freitag 8.30 - 12.30

Wir bitten alle Patienten und Vertretungspatienten stets um telefonische Terminabsprache.

Vorbestelle Wiederholungsrezepte und Heilmittelverordnungen können in der Regel am Folgetag in der Zeit von 8:00-9:00 Uhr, sowie Dienstag und Donnerstags in der Zeit von 16:00 bis 17:00 Uhr abgeholt werden. 

Neuaufnahme

Für Anfragen zur Aufnahme von Patienten schicken Sie uns bitte eine Email an: info@praxis-theiler.de

Wir werden Ihnen im Anschluss einen Fragebogen zukommen lassen. Sollte eine Neufaufnehme in unserer Praxis möglich sein, kontaktieren wir Sie innerhalb von 10 Arbeitstagen. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Vielzahl von Anfragen und der begrenzen Kapazitäten nicht allen Patienten zusagen können. Geschwisterkinder unserer bereits versorgten Patienten, sowie Früh- und Neugeborenen erhalten den Vorrang.

Sollten Sie innerhalb von 10 Arbeitstagen keinen Termin von uns bekommen sind unsere Kapazitäten zur Aufnahme leider ausgeschöpft.

Ihr Praxisteam

Erinnerungstermine

Mit Hilfe des kostenlosen Impf- und Vorsorge-Erinnerungssystems von www.kinderaerzte-im-netz.de verpassen Sie mit Ihrem Kind keinen wichtigen Termin mehr.

Melden Sie Ihr Kind einfach mit unten stehendem Formular für unser Recall-System an und Sie werden rechtzeitig über anstehende Impftermine sowie Vorsorgeuntersuchungen per E-Mail informiert. Eine Praxisgebühr fällt beim Kinder- und Jugendarzt generell nicht an!

Anmeldeformular für die Impf- und Vorsorge-Erinnerung

. . Ja, ich möchte regelmässig an die Impf- und Vorsorgetermine für Kinder und Jugendliche erinnert werden

Mit meiner Anmeldung akzeptiere ich die Datenschutzerklärung von www.kinderaerzte-im-netz.de

Atteste

Warum wir keine Schulatteste ausstellen:

Bei Fehlzeiten aufgrund von Krankheiten besteht unabhängig von der Erkrankungsdauer keine gesetzliche oder medizinische Notwendigkeit für ein Attest.


Die Entschuldigungen für Fehlzeiten werden nach dem Schulgesetz NRW ausdrücklich von den Eltern vorgenommen. Nur in begründeten Ausnahmefällen sind hiervon Ausnahmen vorgesehen. Es gilt somit § 43 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW. Die gesetzliche Grundlage kann auch nicht von Lehrer:innen oder Schulen auf eigenen Wunsch oder weil es so bequem ist außer Kraft gesetzt werden oder durch andere Regelungen ersetzt werden.


Die meisten Fachärzte empfinden es als Missbrauch ihrer medizinischen Tätigkeit, wennüberflüssige Praxistermine für Atteste von Schulen eingefordert werden und gleichzeitig wirklich erkrankte Kinder aufgrund des Arztmangels teilweise keine Versorgung mehr erhalten. Wir fordern Lehrer:innen und Schulleitungen daher ausdrücklich auf, entsprechende Regelungen an den Schulen so zu ändern, dass Atteste entfallen können und die Anforderung von Attesten auf das absolut Notwendigste zu beschränken.


Sollte aus Sicht der Schule im Einzelfall ein Attest tatsächlich benötigt werden, benötigen die betroffenen Schüler:innen in Zukunft eine individuelle und begründete Bescheinigung der Schulleitung über die Attestpflicht für die jeweilige Fehlzeit.
 Die Angabe einer pauschalen Attestpflicht oder der Verweis allein auf umfangreiche Fehlzeiten kann nicht berücksichtigt werden. Vielmehr ist darzulegen, warum eine Entschuldigung der Eltern nicht ausreichend glaubwürdig ist, die Fehlzeit zu entschuldigen und warum somit ein Termin in der pädiatrischen Praxis zur Überprüfung unumgänglich ist.


Vielen Dank für Ihr Verständnis und ihre Kooperation.


Die Kinder- und Jugendärzte in NRW