Vorgehen für Krankschreibung

Liebe Eltern,

in den vergangenen Wochen erreichen unsere Praxis vermehrt Anfragen nach Attesten für schulische Fehlzeiten. In der Regel ist eine von Ihnen selbst verfasste Entschuldigung vollkommen ausreichend, da ein ärztliches Attest nur dann erforderlich ist, wenn die Schule einen begründeten Verdacht auf eine längerfristige oder schwerwiegende Erkrankung äußert.

Dafür benötigen wir ein schriftliches Anliegen der Schule, aus dem der konkrete Verdacht hervorgeht, damit wir das entsprechende Attest ausstellen können.

Siehe hierzu die vom Berliner Senat für Bildung verabschiedete Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht §10 Absatz 5.

Danke für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.