Elektronische Patientenakte , "ePA für alle"

Die „elektronische Patientenakte (ePA) für alle“ ist im Digital-Gesetz (DigiG) verankert.

Die „ePA für alle“ wird für alle Versicherten, auch für Kinder- und Jugendliche, durch ihre Krankenkasse angelegt, es sei denn, Sie haben dem widersprochen.

Seit dem 1. Oktober 2025 sind Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zur Nutzung der ePA gesetzlich verpflichtet.

Die ePA ist eine versichertengeführte Akte in der Telematikinfrastruktur (TI), d.h. Sie entscheiden, welche Daten von Ihrem Kind / Jugendlichen eingestellt werden und wer sie sehen darf, Sie können Daten löschen.

Liegt eine ePA vor, Sie möchten dennoch NICHT, dass wir Daten Ihres Kindes oder Jugendlichen in die ePA einstellen, dann informieren Sie uns zu Ihrem Widerspruch.

Bei allen Fragen um Ihre ePA hilft Ihnen Ihre Krankenkasse weiter.

 

Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin:

Patienteninformation: Elektronische Patientenakte

Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit:

Elektronische Patientenakte: ePA für alle | EPA

ePA - Infoservices: Die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherer zur ePA

ePA-App | gematik