DER NEUE ABLAUF BEI REZEPTBESTELLUNGEN

Seit dem 1.1.2024 müssen Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend digital ausgestellt werden (E-Rezept).

Das bedeutet für Bestellungen Ihrer Dauermedikation: Wenn Ihre Versicherungskarte im Quartal noch nicht eingelesen wurde, ist es uns nicht mehr möglich, nach Anruf oder E-Mail ein Rezept zur Abholung bereitzulegen.

NUR SO GEHT ES JETZT: Die Karte am Anfang des Quartals einlesen lassen. Danach können Rezepte auf allen bekannten Wegen bestellt und werktags 24 Stunden später abgeholt werden.