Organisation unserer Kinderarztpraxis
Praxiszeiten

Unsere Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Freitag 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr zusätzliche telefonische Erreichbarkeit vor dem Wochenende, ansonsten alle Termine nur nach Vereinbarung. mittwochnachmittags ist die Praxis geschlossen.

Notdienstregelung
siehe Kinderärztlicher Notdienst

Terminvereinbarung

Die Termine werden telefonisch oder in unserer Praxis bei den Behandlungsterminen vergeben. Auch bei akuten Erkrankungen Ihres Kindes bitten wir um Ihren Anruf, damit wir sie vorab beraten und Ihnen lange Wartezeiten mit Ihrem kranken Kind ersparen können.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass auch die sorgfältigste Terminplanung  in einer Kinderarztpraxis Grenzen hat. Patienten ohne telefonische Terminvereinbarung müssen mit deutlich längeren Wartezeiten rechnen (ein späterer Termin wird immer angeboten).


Die Rezeption unserer Kinderarztpraxis

Terminvereinbarung über E-Mail

Liebe Patienteneltern,
außerdem haben Sie die Möglichkeit längerfristig planbare Termine (zum Beispiel
U6 – U9-Termine, U11-Termin, Impftermine, Gesprächstermine bei Erziehungs- oder Schulproblemen) per E-Mail mit uns abzusprechen. Bitte lesen Sie dazu die Info im Reiter Mailanfrage.

 

Wartezimmer und Behandlungszimmer

Auf Nachfrage an der Anmeldung steht ein zweites Wartezimmer für Kinder ohne ansteckende Erkrankungen bereit. Die Praxis verfügt über sieben Sprechzimmer, einen Ultraschallraum und zwei Wartezimmer.

Blick auf unsere beiden Wartezimmer.
Eines unserer Wartezimmer ist für Kinder ohne ansteckende Krankheiten. Das Wartezimmer für Kinder mit möglicherweise ansteckenden Krankheiten hat einem separaten Eingang für die kleinen Patienten.

Behandlungszimmer für Säuglinge



Vorsorgeuntersuchungen

Auf dem gelben Untersuchungsheft Ihres Kindes sind die Termine der ersten neun Vorsorgeuntersuchungen vermerkt. Bei der U3 werden in unserer Praxis routinemäßige Ultraschalluntersuchungen der Hüften (und Nieren als IGEL-Leistung) durchgeführt. Bei älteren Kindern werden Hör- und Sehtests gemacht.

Eine weitere, von der Krankenkasse übernommene Untersuchung, ist die J1 (Jugendschutzuntersuchung), die vom 12. bis vollendeten 15. Lebensjahr durchgeführt wird. Diese wichtigen Vorsorgeuntersuchungen sollten bei Ihren Kindern (respektive Jugendlichen) immer durchgeführt werden!

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die nicht von allen Krankenkassen angeboten werden, sind die zwischen der U9 und der J1 liegenden U10 (7. bis 8. Lebensjahr) und U11 (9. bis 10. Lebensjahr).
   Liebe Patienteneltern, bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für diese Vorsorgeuntersuchungen ab und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin!

Bisher erhältliche Informationsblätter unserer Praxis:

  • Praxisinfoblatt
  • Impfberatung und Impfaufklärung
  • Ernährungsberatung 1. Lebensjahr des gesunden Säuglings
  • Ernährungsberatung 1. Lebensjahr des allergischen Säuglings
  • richtiges Inhalieren bei Asthma bronchiale
  • Neurodermitis
  • Allergietherapie
  • Nasenspülungen
  • Obstipation
  • Heuschnupfen
  • Pseudokrupp
  • Magen-Darm-Infekt
  • eisenhaltige Nahrungsmittel
  • kalziumhaltige Nahrungsmittel
  • Zeckeninformationsblatt

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