Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderarztpraxis Reinheim Hans C. Menningmann & Eva Ganz

Leistungsspektrum

Als Fachärzte für Kinder und Jugendmedizin sind wir Ansprechpartner für Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre. Wir haben mehrjährige Ausbildungen in Kinder- und Jugendkliniken absolviert und mit Erlangung der Facharztqualifikation abgeschlossen.
Herr Menningmann hat darüber hinaus die Zusatzqualifikation „Psychotherapie“ erworben.

Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind für uns selbstverständlich, um unseren Wissensstand auf dem aktuellen Stand zu halten.

Neben unseren erfahrenen Helferinnen stehen uns zwei Diplompsychologinnen, eine Heilpädagogin und eine Sozialpädagogin zur Seite.

Vorsorgeuntersuchungen

Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen beantworten wir selbstverständlich auch altersspezifische Fragen zu den Themen Ernährung, Entwicklung, Schlafen, Erziehung und was Ihnen, den Kindern und Jugendlichen sonst noch am Herzen liegt.

Vorsorgeuntersuchungen des Säuglings- und Kleinkindalters U1 – U9

Die regelmäßigen gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 dienen neben der Erkennung von körperlichen Erkrankungen insbesondere der Beurteilung der gesamten Entwicklung des Kindes im Säuglings- und Kleinkindalter bis zur Einschulung. Die Vorsorgeuntersuchungen U4 bis U9 sind „Pflichtvorsorgen“. In Hessen gibt es eine Meldepflicht, deren Einhaltung an einer zentralen Stelle an der Uniklinik in Frankfurt überwacht wird. Diese strenge Überwachung ist zum Wohl aller Kinder sicher eine sinnvolle Maßnahme.
Wir sind gesetzlich verpflichtet der Meldestelle mitzuteilen, dass die Vorsorgeuntersuchung bei Ihrem Kind durchgeführt wurde. Selbstverständlich werden dabei keine Befunde übermittelt. Bei der Vorsorge wird eine eingehende körperliche Untersuchung durchgeführt und die Entwicklung des Kindes besprochen.

Wir verwenden zur Erfassung von Auffälligkeiten zusätzlich verschiedene standardisierte Fragebögen wie: SBE-2-KT, SBE-3-KT (Sprachentwicklung); M-CHAT (Soziale Kompetenz/ Autismus); SDQ – Fragebogen zur Erfassung von Stärken und Schwächen; Schielscreening mit dem Brückner Test; Seh- und Hörtests. So können Auffälligkeiten rechtzeitig erkannt und weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen eingeleitet werden.
Die Untersuchungen werden im gelben Vorsorgeheft und bei Patienten, die bei der GEK-Barmer versichert sind, in einem eigenen Vorsorgeheft dokumentiert.

Vorgegebener Zeitrahmen für Vorsorgeuntersuchungen U1 – U9

Bitte beachten Sie, dass für die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen ein strenger Zeitrahmen vorgegeben ist. Wenn die Vorsorgeuntersuchungen zu spät durchgeführt werden, übernehmen die Krankenkassen die Kosten nicht mehr.

U1 ⇒ direkt nach der Entbindung (wird nicht in der Praxis durchgeführt)
U2 ⇒ 3. bis 10. Lebenstag (gelbes Vorsorgeheft)
U3 ⇒ 4. bis 5. Lebenswoche (gelbes Vorsorgeheft)
U4 ⇒ 3. bis 4. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
U5 ⇒ 6. bis 7. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
U6 ⇒ mit einem Jahr (gelbes Vorsorgeheft)
U7 ⇒ mit zwei Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
U7a ⇒ mit drei Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
U8 ⇒ mit vier Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
U9 ⇒ mit fünf Jahren (gelbes Vorsorgeheft)

Vorsorgeuntersuchungen des Grundschulalters U10 und U11

Diese Untersuchungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden aber vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte ausdrücklich empfohlen und von den meisten Krankenkassen bezahlt. Die Dokumentation erfolgt im grünen Vorsorgeheft oder im Barmer-GEK-Heft. Die Vorsorgen U10 und U11 sollen die zeitliche Lücke zu den Jugendgesundheitsuntersuchungen schließen.
Wie bei allen Vorsorge-Untersuchungen wird die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes beurteilt. Im Grundschulalter geht es natürlich besonders um die schulische und soziale Entwicklung.
Gerade im Hinblick auf zunehmende Probleme im Bereich der schulischen Entwicklung, der sprachlichen Fähigkeiten, der emotionalen Kompetenzen und des Verhaltens von Schulkindern, halten wir diese Untersuchungen für wertvoll und wichtig.

Vorgegebener Zeitrahmen für Vorsorgeuntersuchungen U10 – U11

Auch hier gilt, dass diese Vorsorgeuntersuchungen in einem bestimmten Zeitfenster durchgeführt werden müssen.

U10 ⇒ mit sieben bis acht Jahren
U11 ⇒ mit neun bis zehn Jahren

Vorsorgeuntersuchungen des Jugendalters J1 und J2

Die J1 ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von allen Krankenkassen bezahlt werden. Meldepflicht wie bei U4 – U9 besteht aber nicht. Die J2 ist wie U10 und U11 eine freiwillige Leistung von vielen Krankenkassen.

Beide Jugenduntersuchungen sind dazu gedacht, die speziellen Entwicklungsprobleme des Jugendalters und der Pubertät aufzunehmen und mit den Jugendlichen zu besprechen. Schulischer Ablauf, Medienkonsum, und soziale Integration sind Schwerpunkte. Natürlich gehört auch ein körperlicher Check-up zur Untersuchung, schließlich können sich durch die rasante körperliche Entwicklung Probleme ergeben. Diese Untersuchungen werden in der Regel ohne die Eltern durchgeführt, um der zunehmenden Verselbstständigungstendenz der Jugendlichen Rechnung zu tragen. Selbstverständlich werden die Eltern auf Wunsch oder bei besonderen Problemen mit einbezogen.

Vorgegebener Zeitrahmen für Vorsorgeuntersuchungen J1 – J2

Auch hier gilt wieder ein bestimmtes Zeitfenster für die Untersuchung

J1 ⇒ mit 12 bis 14 Jahren
J2 ⇒ mit 16 bis 17 Jahren

Mit Hilfe des kostenlosen Impf- und Vorsorge-Erinnerungssystems von www.kinderaerzte-im-netz.deverpassen Sie mit Ihrem Kind keinen wichtigen Termin mehr.


Psychodiagnostik und Therapie

Dieser Bereich ist ein wichtiger Schwerpunkt unserer Praxistätigkeit.

Zum Praxisteam in diesem Bereich gehören ein tiefenpsychologisch ausgebildeter ärztlicher Psychotherapeut mit Weiterbildungen in Kinder- und Jugendpsychiatrie, zwei Psychologinnen mit tiefenpsychologischen und verhaltenstherapeutischen Weiterbildungen, eine Sozialpädagogin (Familienberatung, Verhaltenstherapie) sowie eine Diplompädagogin mit Schwerpunkt Heilpädagogik.

Es finden regelmäßig Supervisionen statt, außerdem Teilnahme an Qualitätszirkeln.

Impfungen

Wir halten Impfungen für eine wichtige präventive Maßnahme zur Vorbeugung von Krankheiten. In unserer Praxis führen wir die Impfungen deshalb gemäß der Empfehlungen der STIKO (ständige Impfkommission des Robert-Koch-Institutes) durch. Diese Impfungen schützen nach unserer Überzeugung Kinder und Jugendliche sicher und nebenwirkungsarm vor schweren Erkrankungen.

Selbstverständlich stehen wir zum Thema Impfung gerne Rede und Antwort und verschließen uns auch individuellen Impfwünschen nicht. Ein sachlicher und emotionsloser Umgang mit diesem für die Prävention wichtigen Thema liegt uns sehr am Herzen. Wir möchten Sie gerne objektiv und umfassend darüber informieren.

Empfohlen werden Impfungen gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphterie, HiB (Hämophilus influenza B, Erreger von schweren bakteriellen Infektionen, insbesondere Meningitis, hat nichts mit Influenza=Grippe zu tun), Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis (Kinderlähmung), Hepatitis B (Leberentzündung). Die genannten Impfungen werden zwischen dem 3. und etwa dem 15. Lebensmonat als Sechsfachimpfung gemeinsam mit der Pneumokokkenimpfung (Erreger von schweren bakteriellen Infektionen, insbesondere Meningitis und Lungenentzündung) viermal durchgeführt. Ab 6. Lebenwoche oder parallel zu den ersten Impfungen kann die Rotavirus-Schluckimpfung (Erreger von heftigen Magen-Darm-Infektionen) durchgeführt werden. Mit einem und zwei Jahren kommen die Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken hinzu. Im zweiten Lebensjahr werden die Kinder noch gegen Meningokokken der Gruppe C (Erreger von schweren bakteriellen Infektionen und besonders Meningitis) geimpft. Im Alter von 3-4 Jahren kann die FSME (FrühSommerMeningoEnzephalitis) – Impfung begonnen werden. Später werden Auffrischimpfungen durchgeführt.

Alle oben genannten Impfungen sind von der Impfkommission empfohlen und werden von den Krankenkassen auch bezahlt.

Einen detaillierten Impfplan können Sie in unserer Praxis erhalten.
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Ultraschalluntersuchung

Die Ultraschalluntersuchung (Sonographie)ist eine schmerz- und nebenwirkungsfreie bildgebende Untersuchungsmethode, mit der man verschiedene Erkrankungen und Fehlbildungen diagnostizieren kann.

In unserer Praxis wird die Sonographie zur Untersuchung der Säuglingshüfte eingesetzt, um angeborene Auffälligkeiten (Hüftgelenksdysplasie) möglichst früh zu erkennen und einer orthopädischen Behandlung zuzuführen. Zeitpunkt für dieseUntersuchung ist die Vorsorge U3, bei klinischem Verdacht auf eine Anomalie auch früher.

Außerdem führen wir Ultraschalluntersuchungen bei Bauchbeschwerden und Verdacht auf Störungen im Bereich der Nieren und ableitenden Harnwege durch.

Laboruntersuchungen

Blutentnahmen werden in unserer Praxis durchgeführt. Analysiert werden die Blut-, Urin- und Stuhlproben in der Laborgemeinschaft Südhessen, mit der wir seit vielen Jahren vertrauensvoll und gut zusammenarbeiten.
Die Ergebnisse werden zeitnah, wenn nötig am selben Tag, übermittelt.

Einige Laboruntersuchungen wie Rachenabstriche, Blutsenkungen und Urinuntersuchungen führen wir in der Praxis selbst durch.

Allergiediagnostik und Lungenfunktion

Die Allergologie ist ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Praxistätigkeit. Wir haben seit Jahren Erfahrung in Diagnostik und Therapie von allergischen Erkrankungen. In komplexen Fällen arbeiten wir mit Fachambulanzen zusammen.

Sowohl Hauttests (Prick-Test) als auch blutchemische Allergieuntersuchungen werden von uns bei Verdacht auf Heuschnupfen, Asthma bronchiale oder Nahrungsmittelallergien durchgeführt.

Nach ausführlicher Erhebung der Vorgeschichte und erfolgter Allergietestung besprechen wir mit Ihnen die Behandlungsmöglichkeiten. In leichten Fällen sind das Allergenkarenz und symptommildernde (medikamentöse) Maßnahmen.
Die Hyposensibilisierung (Immuntherapie) ist eine sehr wirksame kausale Therapie, die wir häufig anwenden. Bei dieser Therapie wird der Körper durch regelmäßige Injektion von Allergenen (Stoffe, gegen die man allergisch ist) unempfindlicher gegen diese Stoffe, die Symptome bilden sich zurück.

Zur Diagnostik von Atemstörungen und zur Therapiekontrolle bei Asthma bronchiale führen wir regelmäßig spirometrische Untersuchungen durch. Die ermittelten Werte geben wertvolle Hinweise auf bestehende Atembehinderungen und den Therapieerfolg bei Behandlungen mit Medikamenten. Für den weiteren Verlauf von Lungenerkrankungen und besonders (allergischem) Asthma, ist es wichtig, dass die Lungenfunktion regelmäßig überwacht wird, um Dauerschäden zu vermeiden.

Ernährungsberatung

Essverhalten, Ernährungsfehler und daraus resultierendesÜber- bzw. Untergewicht sind zunehmende Probleme in unserer Gesellschaft.

Wir bieten eine individuelle Ernährungsberatung sowie begleitende Therapie zur Gewichtsregulierung an.

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