Kinderarztpraxis Görlitz - Dr. med. Sören Schlichting
ACHTUNG!
Liebe Eltern und Patienten,
auf Grund der Häufung von nicht eingehaltenen Terminen, insbesondere Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitsuntersuchungen, Entwicklungskontrollen Sprache und Motorik, Hörtests, Lungenfunktionstests und Allergietests, sind wir gezwungen Ihnen ab SOFORT die NICHT eingehaltenen Termine, als Ausfallshonorar nach §615 BGB, in Höhe von 25€ in Rechnung zu stellen.
Termine müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden.
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Liebe Eltern und Patienten,
wir bieten in unserer Praxis für Neugeborene und Kinder im 1. Lebensjahr (alle bis zum 1. Geburtstag) die RSV Prohylaxe an.
Sollte Ihrerseits Interesse bestehen, kontaktieren Sie uns bitte per Mail und wir vereinbaren einen Termin zur Beratung.
Anbei Wissenswertes vom RKI zur RSV Prohylaxe und den dazugehörigen LINK:
--> https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_RSV.html#doc2394298bodyText12
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) RSV-Prophylaxe (Passive Immunisierung) für Säuglinge: Seit Ende Juni 2024 empfiehlt die STIKO allen Neugeborenen und Säuglingen unabhängig von möglichen Risikofaktoren eine RSV-Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus) als Einmaldosis vor bzw. in ihrer 1. RSV-Saison (Epid Bull 26/2024). Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison (üblicherweise zwischen Oktober und März) geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung bzw. bei der U2-Untersuchung (3. – 10. Lebenstag). Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der 1. RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden. Ziel der STIKO-Empfehlung ist es, die Häufigkeit schwer verlaufender RSV-Erkrankungen bei Neugeborenen und Säuglingen jeglichen Gestationsalters unabhängig von möglichen Risikofaktoren in ihrer 1. RSV-Saison in Deutschland zu reduzieren. Insbesondere sollen RSV-bedingte Hospitalisierungen, intensivmedizinische Behandlungen, RSV-bedingte Todesfälle sowie stationäre und ambulante Versorgungsengpässe verhindert werden.
Ihr Praxisteam
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