Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Gemeinschaftspraxis Maydell - Praxis für Kinder- und Jugendmedizin
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Erwachsenen-Psychiatrie und -Psychotherapie

Ab 01.01.2024 sind alle Arztpraxen verpflichtet, Rezepte von Kassenpatienten auf elektronischem Weg an die Apotheken zu verschicken (eRezept). 
Zunächst werden ausschließlich die Verordnungen auf dem rosa Kassenrezept ersetzt. Privatrezepte, BTM-Rezepte grüne Selbstzahler-Rezepte, Heil- und Hilfsmittel-Verordnungen ändern sich zunächst nicht. 
 
Dies wird leider zu Änderungen der gewohnten Abläufe führen, bitte nehmen Sie diese hier zur Kenntnis:

Voraussetzungen für das eRezept:

  1. Zur Ausstellung eines Kassenrezeptes benötigen wir in JEDEM Quartal zunächst EINMAL Ihre Versichertenkarte zum Einlesen. Sollte uns diese nicht vorgelegt worden oder ungültig sein, können wir Ihnen kein Kassenrezept, sondern nur ein Selbstzahler- oder Privatrezept ausstellen.
  1. Wenn Ihre Versichertenkarte in dem entsprechenden Quartal von uns bereits eingelesen wurde, können Sie ein Folgerezept telefonisch oder über unser Kontaktformular anfordern. Sie müssen dann nicht mehr in der Praxis vorbeikommen, sondern können das Medikament am nächsten Tag in der Apotheke abrufen.

  2. eRezepte müssen immer vom Arzt freigegeben werden. Wenn Sie ohne Termin vor Ort in unserer Praxis ein Rezept anfragen, kann die sofortige Rezeptausstellung nur in dringenden Fällen erfolgen, da dafür die Sprechstunde unterbrochen werden muss.

Die drei Wege zum Einlösen von eRezepten:

eRezept per eGK (Krankenkassenkarte): Patientinnen und Patienten können das eRezept direkt mit ihrer Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen. Eine PIN ist hierfür nicht erforderlich. Die Apotheke steckt die eGK in ein Lesegerät und erhält so das Recht, auf den eRezept-Server zuzugreifen und das Rezept herunterzuladen.

eRezept per App: Die Patientinnen und Patienten brauchen zur Nutzung der eRezept-App eine elektronische Gesundheitskarte und ein Smartphone, jeweils mit einer Kontaktlos-Funktion (NFC = Near Field Communication). Zusätzlich benötigen sie eine eGK-PIN von ihrer Krankenkasse. Alternativ können sie sich mit ihrer elektronischen Patientenakte in der eRezept-App authentifizieren. Wenn Patientinnen und Patienten die eRezept-App der gematik nutzen, erhalten sie den Rezeptcode, mit dem die Apotheke auf die Verordnung digital zugreifen kann, direkt auf ihr Smartphone.

--> Bitte helfen Sie uns, Papier zu sparen und nutzen Sie einen der o.g. beiden Wege (eGK oder App).

 

eRezept als Papierausdruck: Alternativ können Patientinnen und Patienten einen Ausdruck mit einem Rezeptcode auf Papier erhalten, zum Beispiel, wenn sie ihre Verordnung bei einer Versandapotheke einlösen wollen oder nicht über die App verfügen.

Wir bitten um Geduld und Verständnis, sollte die Nutzung des E-Rezeptes in der Anfangszeit noch nicht reibungslos funktionieren. Wir bemühen uns, den neuen Verordnungsprozess so effizient und patientenfreundlich wie möglich zu gestalten.

Ihr Praxisteam