* * *  Die Praxis ist umgezogen!  * * *

Neue Adresse ab 01.01.2025:

Bezirksstraße 30 in Alzenau-Wasserlos

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Kinder- und Jugendarztpraxis Alzenau

Dr. med. Claudia Ringert-Esmaeili,

Beate Winters

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Ärztehaus
Bezirksstraße 30
63755 Alzenau - Wasserlos

 

Tel.: 06023 / 1823

Fax: 06023 / 970182

E-Mail:  kipra.alzenau@t-online.de

Berufsbezeichnung:
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin / Deutschland

Ärztekammer: Bayern

 

* * * * * * *  Aktuelles / News  * * * * * * *

Juli 2025

Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt seit Juli 2024 eine Prophylaxe gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) für alle Neugeborenen und Säuglinge.

Säuglinge, die im Zeitraum vom 01.04.25 bis 30.09.25 geboren sind, können in unserer Praxis eine vorbeugende Injektion erhalten.

Die Gabe sollte im Herbst erfolgen – vor Beginn der ersten RSV-Saison.

Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.

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Oktober 2024

Unsere Praxis zieht um!

Ab dem 01.01.2025 werden wir an einem neuen Standort praktizieren.

Die neue Adresse lautet: Ärztehaus, Bezirksstraße 30 in Alzenau-Wasserlos

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September 2024

Die STIKO empfiehlt (seit Juli 2024) für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV (respiratorisches Synzytial-Virus).
- Säuglinge, die zwischen April und September 2024 geboren sind, sollen eine Prävention mit monoklonalen Antikörpern (Medikament: Nirsevimab) möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1.RSV-Saison erhalten.

Für Kinder die vor dem 10.03.2024 geboren sind müssen wir die Kosten für das Verabreichen der Impfung als Selbstzahlerleistung privat in Rechnung stellen (IGeL - ca. 50€). Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden.
Ausführliche Informationen sowie Anträge für Erstattung der Kosten finden Sie hier

Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.
 

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Juli 2024:

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Januar 2024 allen Säuglingen ab dem Alter von zwei Monaten eine Standardimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB) mit dem Protein-basierten Vierkomponenten-Impfstoff 4CMenB (Bexsero). Es wird empfohlen die Impfung soll bei Kleinkindern bis zum 5. Geburtstag nachzuholen.

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Juni 2024:

Atteste und Bescheinigungen für Kindergärten/Schulen/Gemeinschaftseinrichtungen stellen wir nur aus, wenn sie medizinisch notwendig und gesetzlich vorgeschrieben sind. Weitere Informationen bzw. ein Dokument zum Ausdruck und Vorlage in der Einrichtung / Schule finden Sie hier: Info-Dokument