Kinderarztpraxis - Monika Toth, Obere Bahnstr. 56, 73431 Aalen, Tel.: 07361/610640
05.03.24: Unsere Unterschriftenaktion "Rettet unsere Kinderkliniken" ist beendet. Wir haben 12.842 Unterschriften auf Papier gesammelt und über 102.326 mit unserer OnlinePetition. Vielen Dank an alle, die uns dabei unterstützt haben!
Mit unserer gemeinsamen Aktion haben wir Kinderärzte zusammen mit zahlreichen Eltern aus der Region ein Statement abgegeben...wir werden sehen, ob dies von der Lokalpolitik auch Berücksichtigung finden wird.
Die STIKO empfiehlt für die folgenden Gruppen eine Auffrischimpfung:
(i) Personen im Alter ≥60 Jahren
(ii) Personen im Alter ≥6 Monaten, die aufgrund einer Grundkrankheit (siehe unten*) besonders gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken
(iii) BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
(iv) Personal in medizinischen Einrichtungen und in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt
(v) Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann.
Die Auffrischimpfung soll möglichst in einem Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten vorangegangenen COVID-19-Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden.
*Übersicht zu Grundkrankheiten, die ein besonderes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf darstellen können:
- Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD)
- Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
- Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
- Adipositas
- ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
- Trisomie 21
- Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
- aktive neoplastische Krankheiten
Unsere 2. Asthmaschulung fand im Juli 2023 statt.
Themen unserer Asthmaschulung waren:
- Was ist Asthma? Wie wird Asthma behandelt?
- Wie wirken Asthmamedikamente? Welche Inhalationstechniken gibt es?
- Atem- und Entspannungstechniken
- Notfallvermeidung und Notfallmanagement
- Asthma und Sport
Sportangebot: Während unserer Asthmaschulung besuchen wir gemeinsam die ActiveKidsWorld
Kosten: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Schulung im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramm Asthma bronchiale (DMP). Sofern Ihre Krankenkasse DMP anbietet, können wir Ihr Kind unkompliziert kurzfristig einschreiben.
- Für Verpflegung (Mittagessen, Snacks, Obst und Getränke) sorgen wir.
Eltern, die mit ihren 8 bis 12-jährigen Kindern an unserer nächsten Asthmaschulung teilnehmen wollen, melden sich gerne per Email an kinderpraxis@online.de an uns, wir kontaktieren Sie anschließend.
21.06.2023
Liebe Eltern, liebe Jugendliche, liebe Kinder,
die Rahmenbedingungen im (ambulanten) Gesundheitswesen habe sich in den letzten Jahre deutlich verschlechtert. Wir Kinder- und Jugendärzt:innen und die Praxisteams haben alles versucht, damit sich das nicht auf die Qualität der Patientenversorgung auswirkt. Statt der versprochenen Entbürokratisierung hat die Bürokratisierung weiter zugenommen, der Anschluss an die IT (Informationstechnologie) kostet uns viel Geld und führt zu regelmäßigen Funktionsstörungen unserer Praxisprogramme und seit Monaten gibt es bundesweit massive Engpässe bei der Antibiotikaversorgung.
Zahlreiche Gespräche mit den (Gesundheits-) Politikern haben keine Verbesserung der Situation erbracht, der Versorgungsalltag wird von Woche zu Woche mühsamer. Wir können das so nicht mehr akzeptieren und werden am 21.06.2023 in Stuttgart zentral gegen diese Missstände demonstrieren. Unsere Praxis wird sich an dem Protesttag zahlreicher Arztpraxen aus Baden-Württemberg beteiligen.
Weitere Infos zur Protestaktion unter www.pvkj.de
A.) Ist ein Kind erkrankt, das heißt es hat Krankheitssymptome, haben die Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld mit dem Formular „Ärztliche Bescheinigung zum Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21) - das stellen wir in der Praxis aus oder schicken es Ihnen zu.
B.) Hat das Kind keine Krankheitssymptome, muss aber aufgrund eines positiven PCR oder einer Schließung der Betreuungseinrichtung zu Hause bleiben, haben die Eltern ebenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld. In diesen Fällen aber mit dem Formular „Antrag auf Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des Kindes nach § 45 Abs. 2a SGB V“. Das erhalten Sie direkt über Ihre Krankenkasse.
C.) Sind die Eltern auch erkrankt, so erfolgt die Krankschreibung über den Hausarzt der Eltern. In diesem Fall wird keine Bescheinigung für das Kind ausgestellt.
D.) Sind auch die Eltern in Quarantäne besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld. In diesem Fall erfolgt die Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Wie das funktioniert, beschreibt, z.B. folgende Website: IfSG-Online.de/index.html
22.01.2021 Für kranke Kinder stellen wir auf Ihren Wunsch hin eine Kindkrankbescheinigung aus. Für gesunde Kinder in Quarantäne gibt es eine Bescheinigung, die von der Betreuungseinrichtung (Schule, KiTa, Kindergarten) ausgefüllt werden muss.
Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld
Bescheinigung zur Beantragung von Kinderkrankengeld bei gesundem Kind
05.10.21: Ab sofort können Sie Videosprechstunden-Termine online buchen.
Unter Online-Terminvereinbarung buchen Sie den Videosprechstundentermin und zum Termin setzen Sie sich mit Ihrem Handy oder Laptop ins virtuelle Wartezimmer. Dann rufen wir Sie der Reihe nach auf und besprechen uns online. Benötigte Rezepte/Kindkrankbescheinigungen können wir per Post schicken. Wie Sie ins virtuelle Wartezimmer gelangen, erfahren Sie auf unserer Startseite unter "Videosprechstunde".
Übrigens: in dringenden Fällen können Sie auch einen zeitnahen Termin in unserer Praxis innerhalb eines Werktages unter "Online Terminvereinbarung" buchen.
28.05.21 Neue Leitlinie zur Fluoridprophylaxe
Es gibt neue Empfehlungen zur Fluoridprophylaxe, die u. a. von Zahn- und Kinderärzten erarbeitet wurden und in die nächste AWMF-Leitlinie einfließen werden:
Fluorid-Prophylaxe
Fluorid ist ein natürliches Spurenelement, das den Aufbau gesunder Zähne maßgeblich unterstützt. Fluoride sorgen dafür, dass der Zahnschmelz hart und widerstandsfähig bleibt.
Fluoride verhindern, dass Karies verursachende Bakterien sich auf der Zahnoberfläche ansiedeln. Sie hemmen den Stoffwechsel der Kariesbakterien, dadurch produzieren diese weniger Säure, die den Zahnschmelz angreift. Fluorid lagert sich in den Zahnschmelz ein und erhöht so zusätzlich dessen Widerstandskraft gegen die kariesverursachenden Säuren.
Die wichtigste Phase für die Fluorideinlagerung ist die Zeit der Zahnschmelzbildung, für die bleibenden Zähne beginnt dieses Stadium bereits kurz nach der Geburt! Ein wesentlicher Teil der vorbeugenden Wirkung von Fluorid gegenüber der Zahnkaries wird aber auf eine örtliche Wirkung zurückgeführt. Dies wird durch die Anwendung von fluoridierter Zahnpasta genutzt.
In der richtigen Menge schützt Fluorid vor Karies. Ein Zuviel an Fluorid kann zu fleckförmigen Verfärbungen des Zahnschmelzes, der sogenannten Dentalfluorose führen.
Neue Empfehlung in von uns vereinfachter Form (die ausführlichen Empfehlungen stellen wir Ihnen gerne auf Nachfrage in der Praxis zur Einsichtnahme):
Ab 8. Lebenstag bis 1. Geburtstag: täglich ein Kombinationspräparat mit 0,25 mg Fluorid und 500 i. E. Vitamin-D in Tablettenform. Milchzähne ohne Zahnpasta oder mit fluoridfreier Zahnpasta putzen.
Wird Wasser mit einem Fluoridgehalt von 0,3 mg/l oder mehr zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet, soll Vitamin-D ohne Fluorid gegeben werden.
Das Leitungswasser in Aalen und Umgebung hat einen Fluoridgehalt unter 0,1 mg/l.
Vom 1. bis zum 2. Geburtstag: Zweimal täglich Zähneputzen mit jeweils bis zu 125 mg (reiskorngroße Menge) Zahnpasta mit einem Fluoridgehalt von 1.000 ppm.
Vom 2. bis zum 6. Geburtstag:Zwei bis dreimal täglich Zähneputzen mit jeweils bis zu 250 mg (erbsengroße Menge) Zahnpasta mit einem Fluoridgehalt von 1.000 ppm.
Verursacht Fluorid Bauchschmerzen?
Die von Eltern oft am fünften bis zehnten Lebenstag beobachteten beginnenden Bauchschmerzen haben in fast allen Fällen nichts mit der Gabe von Fluoridtabletten zu tun. Ein möglicher Grund für Bauchschmerzen bei Säuglingen in den ersten Lebenswochen ist der Milchzucker, der im Dickdarm vergoren wird.
Durch den noch unreifen Dünndarm werden nicht alle Nährstoffe aus der Muttermilch aufgenommen und somit gelangt Milchzucker in den Dickdarm. Dieser ist bei Geburt noch steril und wird durch in der Muttermilch enthaltene Milchsäurebakterien, aber auch durch den Kontakt mit Bakterien bei der Geburt im Geburtskanal nach und nach besiedelt. Es bildet sich die für jedes Kind individuelle Darmflora (das Mikrobiom). Die sich ansiedelnden Bakterien können den in den Dickdarm gelangenden Milchzucker vergären und es entstehen Darmgase. Um den fünften bis zehnten Lebenstag sind meist genügend Bakterien vorhanden, um eine (je nach Darmflora verschiedene) relevante Menge an Darmgasen zu produzieren, die bei Säuglingen zu Bauchschmerzen führen können.
Es ist nur menschlich, für dieses neue Ereignis (erstmalige Bauchschmerzen) eine Ursache zu suchen, und allzu oft finden Mütter diese in der ja vor kurzem erst begonnenen Fluoridprophylaxe. Leider ist diese sehr häufig nicht ursächlich für die Problematik, und somit führt das Weglassen auch in den allermeisten Fällen nicht zu einer Besserung, jedoch zu einem Verzicht auf eine medizinisch sinnvolle Kariesprophylaxe.
Vitamin-D-Prophylaxe
Vitamin D sorgt dafür, dass Kalzium aus der Nahrung in die Blutbahn aufgenommen und in den Knochen eingelagert wird. Rachitis ist eine Erkrankung, die durch einen Vitamin-D-Mangel hervorgerufen wird, die Folgen sind bleibende Knochenverkrümmungen durch eine krankhafte „Knochenerweichung“.
Die Zufuhr an Vitamin-D über Muttermilch und Säuglingsmilchnahrung bei Säuglingen in den ersten zwei Lebensjahren reicht nicht aus. Auch ab dem 5. Lebensmonat zugefütterte Breie können das Defizit nicht ausgleichen.
Säuglinge sollten deshalb in Deutschland ab dem 8. Lebenstag zur Rachitisprophylaxe täglich 400 – 500 IE Vitamin-D erhalten. Dies gilt bis zum ersten Geburtstag. Im Herbst und Winter geborene Babys bekommen nach dem ersten Geburtstag die Vitamin-D-Tabletten bis zum folgenden Frühjahr weiter verabreicht. Im Regelfall wird die Gabe des Vitamin-D mit der Fluorid-Gabe zur Vorbeugung der Karies kombiniert. Frühgeborene erhalten bis 3 kg Körpergewicht Vitamin-D ohne Fluorid.
Vitamin-D ist bis zum 2. Geburtstag auf Kosten der Krankenkasse verordnungsfähig.
Ergänzend empfiehlt die DGKJ ab 2. Lebensjahr bis 18. Geburtstag eine Vitamin-D-Gesamtzufuhr von 600 IE/Tag. Diese Menge kann bei ausgewogener Ernährung durch zusätzliche Zufuhr von 500 IE Vitamin-D täglich erreicht werden. Vitamin-D Tabletten erhalten Sie kostengünstig in jeder Apotheke. Ab dem 2. Geburtstag übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel nicht mehr die Kosten.