Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderarztpraxis - Monika Toth, Obere Bahnstr. 56, 73431 Aalen, Tel.: 07361/610640

05.03.2024:

Unsere Unterschriftenaktion "Rettet unsere Kinderkliniken" ist beendet. Wir haben 12.842 Unterschriften auf Papier gesammelt und über 102.326 mit unserer OnlinePetition. Vielen Dank an alle, die uns dabei unterstützt haben! 
Mit unserer gemeinsamen Aktion haben wir Kinderärzte zusammen mit zahlreichen Eltern aus der Region ein Statement abgegeben...wir werden sehen, ob dies von der Lokalpolitik auch Berücksichtigung finden wird.
 
Achtung! Wir bieten Ihnen seit kurzem eine Chat-Funktion über unsere Praxisapp "Mein Kinder- und Jugendarzt" an. Darüber können Sie Medikamenten-Folgerezepte bestellen, Termine absagen oder dringende kurze Anliegen mitteilen. Ausführliche Beratungen finden weiterhin in der Praxis statt.  
 
29.10.2023 Wir haben eine neue Rubrik "Fundsachen"
Wir werden mehrmals im Jahr die in unserer Praxis liegengebliebenen Fundsachen fotografieren und auf unserer Webseite veröffentlichen. Falls Sie einen Gegenstand wiedererkennen, können Sie diesen gerne jederzeit in unserer Praxis abholen.
 
09.10.2023: Unser ärztlicher Mitarbeiter Herr Christ arbeitet jeden zweiten Mittwoch in der Praxis. Termine bei ihm können online gebucht werden unter "Online Termine".
 
22.09.2023: Seit 18.09.2023 gibt es einen neuen angepassten CoViD-Imfpstoff von Biontech: XBB.1.5-Impfstoff
 
Für gesunde Kinder wird die CoViD-Impfung aktuell nicht empfohlen!
 
Da uns vermehrt Anfragen von Erwachsenen nach Covid-Impfstoff erreichen, impfen wir 1 x pro Monat mit Biontech XBB.1.5-Impfstoff, nächster Termin ist am 14. Oktober.

Die STIKO empfiehlt für die folgenden Gruppen eine Auffrischimpfung:

(i) Personen im Alter ≥60 Jahren
(ii) Personen im Alter ≥6 Monaten, die aufgrund einer Grundkrankheit (siehe unten*) besonders gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken
(iii) BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
(iv) Personal in medizinischen Einrichtungen und in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt
(v) Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann.

Die Auffrischimpfung soll möglichst in einem Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten vorangegangenen COVID-19-Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden.

*Übersicht zu Grundkrankheiten, die ein besonderes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf darstellen können:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD)
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas
  • ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
  • aktive neoplastische Krankheiten
 
 
12.09.2023 Der neue Grippeimpfstoff ist ab heute in unserer Praxis verfügbar! Termine für Kinder und Eltern zur Impfung können online vereinbart werden!
 
10.08.2023 Ein paar schöne Bilder unserer letzten Asthmaschulung können unter dem Reiter "Asthmaschulungen/Neurodermitisschulungen" angesehen werden.
 

Unsere 2. Asthmaschulung fand im Juli 2023 statt. 

Themen unserer Asthmaschulung waren:

  • Was ist Asthma? Wie wird Asthma behandelt?
  • Wie wirken Asthmamedikamente? Welche Inhalationstechniken gibt es?
  • Atem- und Entspannungstechniken
  • Notfallvermeidung und Notfallmanagement
  • Asthma und Sport

Sportangebot: Während unserer Asthmaschulung besuchen wir gemeinsam die ActiveKidsWorld

Kosten: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Schulung im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramm Asthma bronchiale (DMP). Sofern Ihre Krankenkasse DMP anbietet, können wir Ihr Kind unkompliziert kurzfristig einschreiben.

  • Für Verpflegung (Mittagessen, Snacks, Obst und Getränke) sorgen wir.

Eltern, die mit ihren 8 bis 12-jährigen Kindern an unserer nächsten Asthmaschulung teilnehmen wollen, melden sich gerne per Email an kinderpraxis@online.de an uns, wir kontaktieren Sie anschließend.

 

21.06.2023 

Liebe Eltern, liebe Jugendliche, liebe Kinder,

die Rahmenbedingungen im (ambulanten) Gesundheitswesen habe sich in den letzten Jahre deutlich verschlechtert. Wir Kinder- und Jugendärzt:innen und die Praxisteams haben alles versucht, damit sich das nicht auf die Qualität der Patientenversorgung auswirkt. Statt der versprochenen Entbürokratisierung hat die Bürokratisierung weiter zugenommen, der Anschluss an die IT (Informationstechnologie) kostet uns viel Geld und führt zu regelmäßigen Funktionsstörungen unserer Praxisprogramme und seit Monaten gibt es bundesweit massive Engpässe bei der Antibiotikaversorgung.
Zahlreiche Gespräche mit den (Gesundheits-) Politikern haben keine Verbesserung der Situation erbracht, der Versorgungsalltag wird von Woche zu Woche mühsamer. Wir können das so nicht mehr akzeptieren und werden am 21.06.2023 in Stuttgart zentral gegen diese Missstände demonstrieren. Unsere Praxis wird sich an dem Protesttag zahlreicher Arztpraxen aus Baden-Württemberg beteiligen.

Weitere Infos zur Protestaktion unter www.pvkj.de

 

 
 
Dezember 2022: Analgetika bei Kindern - Gratwanderung zwischen übertriebener Sorge und unnötigem Leiden
 
Erwachsene pflegen oft einen sehr sorglosen Umgang mit Analgetika. Nebenwirkungen werden gerne verleugnet. So geprägt, kann die Sorge um das Wohl des Kindes ebenfalls einen falschen Umgang mit Arzneimitteln bedeuten.
Es gibt Eltern, die häufig Analgetika für ihre Kleinkinder kaufen. Doch der Grat zwischen Überdosierung und unnötigem Leiden ist sehr schmal. Es ist unsinnig bei leicht erhöhten Körpertemperaturen bis 38,5 Grad Celsius (oder Unruhezustände beim Säugling wegen Blähungen...oder unruhigen nächtlichen Schlaf bei Kleinkindern...) Kindern jedesmal ein Arzneimittel zu verabreichen - mögliche Alternativen (z. B. bei erhöhter Temperatur: Wadenwickel bei warmen Waden, nicht zu warme Bekleidung, Ruhe, ausreichende Flüssigkeitszufuhr) sollten die Regel sein. 
Die Temperaturerhöhung im Krankheitsfall sorgt dafür, dass bestimmte biochemische Prozesse, die zur Abwehr von Krankheitserregern dienen, besser ablaufen können, so erreichen z. B. mehr Leukozyten die Lymphknoten als bei niedrigeren Temperaturen. Außerdem wird durch die erhöhte Tem­peratur ein ungünstiges Klima für Krankheitserreger geschaffen, um ihre Ausbreitung zu verhindern. Der Einsatz fiebersenkender Medikamente verkürzt die Erkrankungsdauer nicht.
 
Paracetamol kann bei Überdosierung zu lebensbedrohlichen Leberschäden führen und langfristig zu chronischer Nierenerkrankung mit Dialysepflicht. Ibuprofen kann bei häufiger Anwendung zu Magenschleimhautentzündung, Magengeschwüren, Leber- und Nierenschäden führen. 
 
Acetylsalicylsäure kann zum lebensgefährliche Reye-Syndrom führen und sollte daher bei Kindern niemals ohne ärztliche Anordnung und nur in sehr seltenen Ausnahmefällen angewendet werden. Metamizolnatrium kann zur gefährlichen Agranulozytose führen und sollte daher nur nach ärztlicher Anordnung in Ausnahmefällen bei Kindern gegeben werden.
 
17.11.2022: Die neue StIKo-Empfehlung bezüglich CoViD-Impfung bei Kindern ist da:
 
Die STIKO empfiehlt Kindern im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren, die aufgrund von Grunderkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben, eine vollständige Grundimmunisierung mit einem für diese Altersgruppe zugelassenen mRNA-Impfstoff. Auch Frühgeborene, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tragen ein erhöhtes Risiko und sollen demnach geimpft werden. Eine Liste der bei Kindern relevanten Vorerkrankungen findet sich in der StIKo-Empfehlung. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!
 
 
27.02.22: Informationen zur Krankschreibung
Bei zunehmenden Corona-Fallzahlen müssen Eltern immer öfter zur Betreuung ihrer Kinder zu Hause bleiben. Je nach Situation ist die Zuständigkeit für die Krankschreibung unterschiedlich:

A.) Ist ein Kind erkrankt, das heißt es hat Krankheitssymptome, haben die Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld mit dem Formular „Ärztliche Bescheinigung zum Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21) - das stellen wir in der Praxis aus oder schicken es Ihnen zu.

B.) Hat das Kind keine Krankheitssymptome, muss aber aufgrund eines positiven PCR oder einer Schließung der Betreuungseinrichtung zu Hause bleiben, haben die Eltern ebenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld. In diesen Fällen aber mit dem Formular „Antrag auf Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des Kindes nach § 45 Abs. 2a SGB V“. Das erhalten Sie direkt über Ihre Krankenkasse.

C.) Sind die Eltern auch erkrankt, so erfolgt die Krankschreibung über den Hausarzt der Eltern. In diesem Fall wird keine Bescheinigung für das Kind ausgestellt.

D.) Sind auch die Eltern in Quarantäne besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld. In diesem Fall erfolgt die Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Wie das funktioniert, beschreibt, z.B. folgende Website: IfSG-Online.de/index.html
 

22.01.2021 Für kranke Kinder stellen wir auf Ihren Wunsch hin eine Kindkrankbescheinigung aus. Für gesunde Kinder in Quarantäne gibt es eine Bescheinigung, die von der Betreuungseinrichtung (Schule, KiTa, Kindergarten) ausgefüllt werden muss.

Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld

Bescheinigung zur Beantragung von Kinderkrankengeld bei gesundem Kind

 

05.10.21: Ab sofort können Sie Videosprechstunden-Termine online buchen.

Unter Online-Terminvereinbarung buchen Sie den Videosprechstundentermin und zum Termin setzen Sie sich mit Ihrem Handy oder Laptop ins virtuelle Wartezimmer. Dann rufen wir Sie der Reihe nach auf und besprechen uns online. Benötigte Rezepte/Kindkrankbescheinigungen können wir per Post schicken. Wie Sie ins virtuelle Wartezimmer gelangen, erfahren Sie auf unserer Startseite unter "Videosprechstunde".

Übrigens: in dringenden Fällen können Sie auch einen zeitnahen Termin in unserer Praxis innerhalb eines Werktages unter "Online Terminvereinbarung" buchen.

28.05.21 Neue Leitlinie zur Fluoridprophylaxe

Es gibt neue Empfehlungen zur Fluoridprophylaxe, die u. a. von Zahn- und Kinderärzten erarbeitet wurden und in die nächste AWMF-Leitlinie einfließen werden:

Fluorid-Prophylaxe

Fluorid ist ein natürliches Spurenelement, das den Aufbau gesunder Zähne maßgeblich unterstützt. Fluoride sorgen dafür, dass der Zahnschmelz hart und widerstandsfähig bleibt. 

Fluoride verhindern, dass Karies verursachende Bakterien sich auf der Zahnoberfläche ansiedeln. Sie hemmen den Stoffwechsel der Kariesbakterien, dadurch produzieren diese weniger Säure, die den Zahnschmelz angreift. Fluorid lagert sich in den Zahnschmelz ein und erhöht so zusätzlich dessen Widerstandskraft gegen die kariesverursachenden Säuren.

Die wichtigste Phase für die Fluorideinlagerung ist die Zeit der Zahnschmelzbildung, für die bleibenden Zähne beginnt dieses Stadium bereits kurz nach der Geburt! Ein wesentlicher Teil der vorbeugenden Wirkung von Fluorid gegenüber der Zahnkaries wird aber auf eine örtliche Wirkung zurückgeführt. Dies wird durch die Anwendung von fluoridierter Zahnpasta genutzt. 

In der richtigen Menge schützt Fluorid vor Karies. Ein Zuviel an Fluorid kann zu fleckförmigen Verfärbungen des Zahnschmelzes, der sogenannten Dentalfluorose führen.

Neue Empfehlung in von uns vereinfachter Form (die ausführlichen Empfehlungen stellen wir Ihnen gerne auf Nachfrage in der Praxis zur Einsichtnahme):

Ab 8. Lebenstag bis 1. Geburtstag: täglich ein Kombinationspräparat mit 0,25 mg Fluorid und 500 i. E. Vitamin-D in Tablettenform. Milchzähne ohne Zahnpasta oder mit fluoridfreier Zahnpasta putzen.

Wird Wasser mit einem Fluoridgehalt von 0,3 mg/l oder mehr zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet, soll Vitamin-D ohne Fluorid gegeben werden.

Das Leitungswasser in Aalen und Umgebung hat einen Fluoridgehalt unter 0,1 mg/l.

Vom 1. bis zum 2. Geburtstag:  Zweimal täglich Zähneputzen mit jeweils bis zu 125 mg (reiskorngroße Menge) Zahnpasta mit einem Fluoridgehalt von 1.000 ppm.

Vom 2. bis zum 6. Geburtstag:Zwei bis dreimal täglich Zähneputzen mit jeweils bis zu 250 mg (erbsengroße Menge) Zahnpasta mit einem Fluoridgehalt von 1.000 ppm. 

Verursacht Fluorid Bauchschmerzen?

Die von Eltern oft am fünften bis zehnten Lebenstag beobachteten beginnenden Bauchschmerzen haben in fast allen Fällen nichts mit der Gabe von Fluoridtabletten zu tun. Ein möglicher Grund für Bauchschmerzen bei Säuglingen in den ersten Lebenswochen ist der Milchzucker, der im Dickdarm vergoren wird.

Durch den noch unreifen Dünndarm werden nicht alle Nährstoffe aus der Muttermilch aufgenommen und somit gelangt Milchzucker in den Dickdarm. Dieser ist bei Geburt noch steril und wird durch in der Muttermilch enthaltene Milchsäurebakterien, aber auch durch den Kontakt mit Bakterien bei der Geburt im Geburtskanal nach und nach besiedelt. Es bildet sich die für jedes Kind individuelle Darmflora (das Mikrobiom). Die sich ansiedelnden Bakterien können den in den Dickdarm gelangenden Milchzucker vergären und es entstehen Darmgase. Um den fünften bis zehnten Lebenstag sind meist genügend Bakterien vorhanden, um eine (je nach Darmflora verschiedene) relevante Menge an Darmgasen zu produzieren, die bei Säuglingen zu Bauchschmerzen führen können.

Es ist nur menschlich, für dieses neue Ereignis (erstmalige Bauchschmerzen) eine Ursache zu suchen, und allzu oft finden Mütter diese in der ja vor kurzem erst begonnenen Fluoridprophylaxe. Leider ist diese sehr häufig nicht ursächlich für die Problematik, und somit führt das Weglassen auch in den allermeisten Fällen nicht zu einer Besserung, jedoch zu einem Verzicht auf eine medizinisch sinnvolle Kariesprophylaxe.

Vitamin-D-Prophylaxe

Vitamin D sorgt dafür, dass Kalzium aus der Nahrung in die Blutbahn aufgenommen und in den Knochen eingelagert wird. Rachitis ist eine Erkrankung, die durch einen Vitamin-D-Mangel hervorgerufen wird, die Folgen sind bleibende Knochenverkrümmungen durch eine krankhafte „Knochenerweichung“.

Die Zufuhr an Vitamin-D über Muttermilch und Säuglingsmilchnahrung bei Säuglingen in den ersten zwei Lebensjahren reicht nicht aus. Auch ab dem 5. Lebensmonat zugefütterte Breie können das Defizit nicht ausgleichen. 

Säuglinge sollten deshalb in Deutschland ab dem 8. Lebenstag zur Rachitisprophylaxe täglich 400 – 500 IE Vitamin-D erhalten. Dies gilt bis zum ersten Geburtstag. Im Herbst und Winter geborene Babys bekommen nach dem ersten Geburtstag die Vitamin-D-Tabletten bis zum folgenden Frühjahr weiter verabreicht. Im Regelfall wird die Gabe des Vitamin-D mit der Fluorid-Gabe zur Vorbeugung der Karies kombiniert. Frühgeborene erhalten bis 3 kg Körpergewicht Vitamin-D ohne Fluorid.

Vitamin-D ist bis zum 2. Geburtstag auf Kosten der Krankenkasse verordnungsfähig.

Ergänzend empfiehlt die DGKJ ab 2. Lebensjahr bis 18. Geburtstag  eine Vitamin-D-Gesamtzufuhr von 600 IE/Tag. Diese Menge kann bei ausgewogener Ernährung durch zusätzliche Zufuhr von 500 IE Vitamin-D täglich erreicht werden. Vitamin-D Tabletten erhalten Sie kostengünstig in jeder Apotheke. Ab dem 2. Geburtstag übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel nicht mehr die Kosten.