Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinder- und Jugendärztin Dr. med. Uta Lummert-Brünger, 31311 Uetze-Hänigsen

Dr. med. Uta Lummert-Brünger
- Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin -

 Rettungsmedizn

Naturheilverfahren

Psychosomatische Grundversorgung 

Gartenstr. 6
31311 - Uetze-Hänigsen

Tel.: 05147 / 72 08 85
Fax: 05147 / 72 08 87

infokinderaerztin.haenigsen@web.de

 

"Es gibt kein Alter, in dem alles so irrsinning intensiv erlebt wird wie in der Kindheit. Wir Großen sollten uns daran erinnern wie das war." (Astrid Lindgren)

 

Liebe Patienten, liebe Eltern

Wir, das Praxisteam, begrüßen Sie und ihre Kinder in unserer Praxis. 

 

Damit alles rund läuft, bitten wir Sie um Ihre Mitarbeit und die Einhaltung der folgenden Praxisregeln:

 

1. Bitte buchen Sie Ihre Termine vornehmlich online über doctolib:

- Wählen Sie Ihre Terminkategorie,

- Buchungen sind nur möglich, wenn noch freie Termine vorhanden sind. Eventuell müssen Sie nach einem anderen Tag schauen.

- Das bewußte Auswählen einer falschen Kategorie, führt zu einer Abweisung ohne ärztliche Konsultation. An der Anmeldung erhalten Sie einen neuen Termin.

Termine für Blutentnahmen, Diagnostik wie Ultraschall etc., Gespräche, werden nur von meinen Arzthelferinnen persönlich am Telefon oder in der Anmeldung vergeben.

 

2. Aus organisatorischen Gründen ist eine Formularbestellung (Rezepte, Überweisungen etc.) nur telefonisch mit Hinterlassen einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder persönlich möglich. 

 

3. Anfagen mittels Email können wir aus zeitlichen und organisatorischen Gründen nicht bearbeiten

 

4. Nachhaltigkeit liegt uns am Herzen. Daher bringen Sie bitte zur Untersuchung ein Handtuch als Unterlage für die Liege mit.

 

5. Im Warte- und Sprechzimmer ist Essen aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Ferner wird die körperliche Untersuchung dadurch beeinträchtigt. Das Trinken ist gestattet.

 

6. Die Handy-Nutzung ist in unserer Praxis nicht erwünscht und in den Sprechzimmern untersagt. Bitte nutzen Sie die Wartezeit, um sich mit Ihrem Kind zu beschäftigen. 

 

7. Vorsorgeuntersuchungen, Untersuchungen zur Entwicklung der Kinder sind personell und zeitlich sehr aufwendig. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin. Für diese Termine, die nicht mindestens 24h vorher abgesagt bzw. nicht wahrgenommen werden, berechnen wir eine Ausfallgebührje nach geplanter Untersuchung, in der Höhe zwischen 50,00€ und 100,00€.

 

8. Montags bis Freitags: offene Sprechstunde von 8:00- 8:30 Uhr ohne Termin für akute Notfälle

 

 

Öffnungszeiten, zu denen die Praxis auch telefonisch erreichbar ist:

Montag 08:30 - 11:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 11:00 Uhr und 13.00-14:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 11:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 11:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 8:30 - 11:00 Uhr
Mittagspause 12:00 - 13:00 Uhr
Freie Sprechstund. 8:00 - 08:30 Uhr täglich für akute Erkrank.

 


PRAXISURLAUB:

 

10.06.-13.06.2025

04.08.-08.08.2025

15.09.-02.10.2025

21.11.-28.11.2025

29.12.-09.01.2026

 

FORTBILDUNG von Fr. Dr. Lummert-Brünger

26.05.-29.05.2025

03.07. -04.07.2025

 

Dr. Uta Lummert- Brünger

- aufgewachsen in Hänigsen

- 1984 -1991 Medizinstudium an der MH Hannover

- verheiratet mit Dr. Arne Brünger

- 1991-1997 Facharztweiterbildung in der Kinderklinik Salzgitter unter Prof. Helmut Metze

- 1993 Promotion den der MH Hannover

- Februar 1998: Niederlassung in Hänigsen als Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin

- seit 1993, 1998 und 2006: 3 wundervolle Töchter

- 2010 Erwerb Zusatzbezeichnung: Naturheilverfahren

           

Osteopathie

Liebe Eltern,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir grundsätzlich für Ihr neugeborenes Kind keine Osteopathierezepte "auf Wunsch" ausstellen. Viele Symptome wie Unruhe, anhaltendes Schreien, Blähungen und Stillprobleme oder eine bevorzugte Kopfhaltung sind oft vorübergehende Anpassungs- oder Regulationsstörungen, die altersbedingt auftreten und meist von allein ohne spezielle Maßnahmen wieder verschwinden. Sollten Sie sich Sorgen machen oder treten bei Ihrem Kind ernsthafte Entwicklungsstörungen auf (z.B. mangelnde Gewichtszunahme, Körperfehlhaltungen), wenden Sie sich bitte an uns. Wir besprechen dann die weiteren Maßnahmen und leiten Sie gegebenenfalls an osteopathische Fachkollegen oder Physiotherapeuten etc. weiter.

HEILMITTEL (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie)

Liebe Patienten und liebe Eltern,

es kommt häufig vor, dass uns Heilmittelanforderungen aus KiTas oder Schulen erreichen. Manchmal wurde sogar auf Empfehlung Dritter eine Therapie bereits begonnen  und wir sollen "nachträglich" die Verordnung ausstellen.

 

Heilmittel sind Verordnungen zur Physiotherapie (Krankengymnastik, manuelle Therapie), Logopädie (Sprach-, Sprechtherapie) und Ergotherapie (Arbeits- und Beschäftigungstherapie). Nur ein Arzt/Ärztin darf die Behandlungsnotwendigkeit feststellen und die entsprechende Verordnung ausstellen. Die Art und Dauer der Heilmittelverordnung ist in der Heilmittelrichtlinie gesetzlich verankert.

 

Heilmittel werden z.B. dann verordnet, wenn eine ernstzunehmende ENTWICKLUNGSSTÖRUNG vorliegt. Dazu gehören schwere Sprachentwicklungsstörungen oder (fein-) motorische Auffälligkeiten oder wenn das Kind von Behinderung bedroht ist. Hierbei ist immer das individuelle Entwicklungstempo des Kindes zu beachten, Vergleiche mit anderen Kindern führen oft zu unnötiger Verunsicherung.   

                         

Im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen kann sich die Kinderärztin zu festgesetzten Zeitpunkten von den Entwicklungsfortschritten des Kindes überzeugen.

 

Heilmittel werden bei Kindern nicht verordnet, wenn heilpädagogische, sonderpädagogische und psychologische Maßnahmen im Vordergrund stehen. Isolierte Lernstörungen oder Störungen wie Lese-Rechtschreibstörung oder Rechenschwäche (Dyskalkulie) fallen ebenfalls in diese Kategorie. In diesen Fällen sind das Jugendamt oder die Schule zuständig.

 

Das gleiche gilt für allgemein gehaltene Begriffe wie Verhaltensauffälligkeiten, Wahrnehmungs-oder Konzentrationsstörungen. Diese werden von den Krankenkassen nicht anerkannt. Hier sind die Eltern, Erzieher und Lehrer in der Pflicht. Heilmittel dürfen nicht zur allgemeinen Förderung und nicht ohne klare Zielvorgabe an den Therapeuten verordnet werden. Therapieziele müssen klar definiert und in einer festgelegten Zeit erreicht werden können.

 

Wenn eine Therapie eingeleitet wurde, bin ich verpflichtet, vor neuen Rezepten den Therapieerfolg zu beurteilen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir "auf Zuruf" keine neuen Verordnungen ausstellen.

 

Da wir Hinweise aus der KiTa oder Schule immer sehr ernst nehmen, werden wir eine differenzierte Diagnostik vornehmen, bevor wir eine Therapie einleiten. Dazu kann auch eine Überweisung zu anderen Fachärzten notwendig werden.

 

Viele Auffälligkeiten entpuppen sich bei näherer Betrachtung häufig als Entwicklung im normalen Rahmen, denn die kindliche Entwicklung verläuft nicht immer geradlinig. Zusätzlich gibt es auch andere Faktoren, die eine Rolle spielen können, z.B. psychische Belastungssituationen, übermäßiger Mediengebrauch etc.

 

Bitte vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Fachkompetenz. Wir arbeiten stets für Ihr Kind.

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