Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Gemeinschaftspraxis für Kinder- und Jugendmedizin PartmbB - Dr. Iris Eckmüller & Dr. Hubert Schmid

Anmeldung
Wenn irgendwie möglich, bitte immer telefonisch, auch bei dringenden Fällen.

 

Hausbesuche
Grundsätzlich sind Besuche in der Praxis zweckmäßiger: notwendige Untersuchungen können vorgenommen werden, Unterlagen sind greifbar.
Sollte ein Besuch in der Praxis jedoch gar nicht möglich sein, machen wir selbstverständlich Hausbesuche; aus organisatorischen Gründen jedoch nur in einem Umkreis von ca. 10 km ab Pfarrkirchen.

Vorbereitung Ihres Kindes auf den Besuch beim Kinderarzt
Bitte erwarten Sie nicht, dass Ihr Kind gerne zum Arzt geht. Das tun wir auch nicht.


  • Erklären Sie ihm, dass Sie mit ihm zum Arzt gehen werden, dass er es anschauen und ihm helfen wird.
  • Bitte fragen Sie es nicht, ob es zum Doktor gehen will, Sie haben ja bereits entschieden, dass ein Arztbesuch notwendig ist.
  • Erklären Sie nicht zuviel und versprechen Sie nicht, dass es nicht weh tun wird.
  • Sagen Sie Ihrem Kind, dass es manchmal vielleicht ein bisschen weh tun wird, dass das aber schnell wieder vorbei ist. Je eindeutiger und klarer Sie sind, desto eher wird Ihr Kind sich in die Situation begeben.
  • Bitte verlangen Sie nicht, dass es nicht weinen soll. Es darf weinen, wenn es schlimm ist. Es muss nicht tapfer sein.

So helfen Sie Ihrem Kind bei der Untersuchung
Wir bemühen uns sehr, unangenehme Untersuchungen so kindgerecht wie möglich durchzuführen, trotzdem muss ein Kind manchmal auch fest angefasst und gehalten werden. Soweit irgendwie möglich, versuchen wir dies die Eltern machen zu lassen. Auch hier gilt: Je entschiedener und klarer Sie sind, umso eher wird sich Ihr Kind in die Untersuchung fügen. Manchmal (bei besonders
ausdauernden "Kämpfern und Kämpferinnen") ist es jedoch sinnvoll, wenn eine dafür ausgebildete Helferin das Halten übernimmt.

Wie lange kann man zum Kinder- und Jugendarzt gehen?
Grundsätzlich bis zum Ende des 18. Lebensjahres. In der Regel sagen die Kinder selbst, wenn sie nicht mehr wollen.

Datenschutz

Patienteninformation zum Datenschutz können Sie am Schwarzen Brett in unserem Wartezimmer entnehmen.