Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Dipl. - Med. Maendy Lippmann

In Deutschland haben Kinder bis zur Vollendung ihres 64. Lebensmonates (5.4 Jahre) einen rechtlichen Anspruch auf insgesamt 9 Vorsorgeuntersuchungen. Krankheiten oder Störungen, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung gefährden, können dadurch frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden vom Gesetzgeber übernommen.

Wir führen alle Vorsorgeuntersuchungen bis zur U 9 (U1 und U2 finden i. d. Regel noch in der Klinik statt) sowie die Jugendgesundheitsberatung J1 durch. Da diese Untersuchungen sehr umfangreich sind, bitten wir um gesonderte Terminvereinbarung. Bitte bringen Sie zu jeder Vorsorgeuntersuchung das Vorsorgeheft mit.

Zusätzlich bieten wir in unserer Praxis die neuen Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 an. Wir haben mit allen infrage kommenden Krankenkassen die notwendigen Zusatzverträge abgeschlossen, damit die Kosten übernommen werden.

U10                 7-8 Jahre

U11                 9-10 Jahre

J2                    16-17 Jahre

Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie uns unbedingt benachrichtigen.


Jugendgesundheitsberatung J1

Die J1 ist ein kompletter Gesundheits - Check für Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren.

Die Schwerpunkte der J1 sind:
  • Körperliche Entwicklung
  • Pubertät; Verhütung
  • Ernährungsberatung
  • Drogen- und Suchtinformation
  • Probleme mit Eltern, Schule, Beziehungen oder der Clique
  • Impfschutz
  • Sportberatung

Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, allein oder in Begleitung der Eltern zur J1 zu kommen.

Jugendarbeitsschutzuntersuchung


Diese Untersuchung ist notwendig bei Ausbildungsbeginn vor dem 18. Geburtstag .
Mitzubringende Unterlagen bitte telefonisch in der Praxis erfragen.
Die Kosten für diese Untersuchung werden auch vom Gesetzgeber übernommen.

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