Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderarzt Heidenheim - Dr. med. Andreas Möller

Versichertenkarte (eGK)

Bringen Sie bitte bei Ihrem ersten Besuch im Quartal unbedingt die Versichertenkarte ihres Kindes mit.

  • Sollten Sie noch keine Versichertenkarte haben (z.B. bei Neugeborenen, Versicherungswechsel, etc.) legen Sie uns bitte eine Versicherungsbescheinigung Ihrer Krankenversicherung vor. Diese können Sie von Ihrer Versicherung auch gerne direkt an die Praxis faxen lassen (Fax-Nr. 07321-20789).
  • Ohne eine gültige Versicherungskarte bzw. Versicherungsnachweis, müssen Sie die Behandlung privat bezahlen. Sie haben 10 Tage Zeit eine gültige Versicherungskarte bzw. einen sonstigen Versicherungsnachweis in der Praxis nachzureichen. Ansonsten sind wir verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen.
  • Ohne gültigen Versicherungsnachweis können wir Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel nur auf Privatrezept verordnen.

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