Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Praxis für Kinder- u. Jugendmedizin, Kinder-Pneumologie, Dr. med. M. Seitz, Dortmund

Bakterielle Hirnhautentzündungen werden neben Haemophilus influenzae Typ b und Pneumokokken insbesondere auch durch Meningokokken ausgelöst. Besonders gefährlich ist eine sehr rasch und meist tödlich verlaufende Blutvergiftung (Sepsis mit „Waterhouse-Friderichsen-Syndrom“). Bei den Meningokokken gibt es 13 Untergruppen, von denen in Deutschland und Europa fast ausschließlich C und B vorkommen. Die meisten Krankheitsfälle treten im Säuglings- und Kleinkindalter sowie bei Jugendlichen auf.

Beim Serotyp C ist der Anteil der Sterblichkeit und schweren Folgeschäden besonders hoch. Gegen Erkrankungen durch Meningokokken der Serogruppe C schützt eine Meningokokken-Konjugat-Impfung, welche gut verträglich ist und wahrscheinlich lebenslang vor einer Infektion mit dieser Serogruppe schützt. Für alle Kinder empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) seit Juli 2006 eine einmalige Impfung im 2. Lebensjahr gegen Meningokokken C. Eine fehlende Impfung sollte bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.Diese Impfung wird bereits regelmäßig in unserer Praxis mit guter Verträglichkeit als allgemeine Pflichtleistung der Krankenkassen durchgeführt.

Die Serogruppe B macht etwa 65% der Meningokokken-Infektionen aus. Gegen diese Untergruppe ist nun seit Ende 2013 ein völlig neu entwickelter Impfstoff verfügbar. Diese Impfung schützt wahrscheinlich vor bis zu 80% der in Deutschland vorkommenden Meningokokken-B-Stämme. Die Impfung kann bereits Säuglingen ab dem Alter 8 Wochen verabreicht werden. Je nach Alter des Kindes muss insgesamt entweder 4x (Säuglinge 2-5 Monate), 3x (Säuglinge 6-11 Monate, Kinder 12-23 Monate) oder 2x (ab 2 Jahre) geimpft werden zum Erhalt eines vollständigen Impfschutzes. Die Dauer dieses Schutzes ist noch nicht sicher einzuschätzen.

Die Impfung gegen die Serogruppe B ist mit Ausnahme der Barmer EK und der BIG Krankenkasse zurzeit keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird jedoch inzwischen von vielen Krankenkassen als Satzungsleistung erstattet. Eine Liste der Krankenkassen, die die Meningokokken B-Impfung bereits erstattet, können Sie bei uns einsehen. Die Impfung kann in diesem Fall allerdings noch nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden, d.h., Eltern müssen zunächst in Vorkasse treten, um dann von der Kasse die Kosten erstattet zu bekommen gegen Vorlage der Quittungen aus Apotheke (Impfstoffkosten) und Praxis (ärztliche Impfleistung).

Vorsorge ist der beste Weg, Krankheiten zu bekämpfen – das gilt besonders für Meningokokken-Erkrankungen, denn sie schreiten schnell voran und enden nicht selten mit dem Tod. Eine Impfung kann helfen, Meningokokken-Erkrankungen zu verhindern, indem sie den Körper darauf vorbereitet, die Bakterien abzuwehren. Das ist besonders für Säuglinge und Kleinkinder wichtig, da sie das höchste Erkrankungsrisiko haben.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihr Kind gegen diese gefährliche Erkrankung schützen möchten.

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