Dr. med. Lilian Theiler
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin


Obernstr. 26
33602 - Bielefeld

Telefon: 0521 / 122223
 
 

Praxiszeiten:

Montag 08.30 - 13.30 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.30 Uhr & 15.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr & 15.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.30 Uhr

Die Abholung vorbestellter Wiederholungsrezepte oder Heilmittelverordnungen kann täglich in der Zeit von 8:00-9:00 Uhr sowie dienstags- und donnerstagsnachmittags von 16:30 - 17:00 Uhr erfolgen. 

Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch

Neuaufnahme

Um eine mögliche Aufnahme als Patient unserer Praxis zu erleichtern, möchten wir Sie bitten sich per Email unter info@praxis-theiler.de zu melden und den zugesandten Fragebogen vollständig auszufüllen. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Zahl von Anfragen und der beschränkten Praxiskapazität nicht allen zusagen können. Geschwisterkinder unserer bereits versorgten Patienten, Früh– und Neugeborene bekommen den Vorzug.

Wir werden versuchen Ihre Anfrage innerhalb von 10 Arbeitstagen zu bearbeiten und Sie über eine Aufnahmemöglichkeit bzw. Terminvergabe zu informieren. Sollten Sie innerhalb von 10 Arbeitstagen keine Rückmeldung von uns erhalten, ist unsere Kapazität zur Neuaufnahme leider ausgeschöpft.

Ihr Praxisteam

 

Warum wir keine Schulatteste austellen

Bei Fehlzeiten aufgrund von Krankheiten besteht unabhängig von der Erkrankungsdauer keine gesetzliche oder medizinische Notwendigkeit für ein Attest.

Die Entschuldigungen für Fehlzeiten werden nach dem Schulgesetz NRW ausdrücklich von den Eltern vorgenommen. Nur in begründeten Ausnahmefällen sind hiervon Ausnahmen vorgesehen. Es gilt somit Paragraph 43 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW. Die gesetzliche Grundlage kann auch nicht von Lehrer:innen oder Schulen auf eigenen Wunsch oder weil es so bequem ist außer Kraft gesetzt werden oder durch andere Regelungen ersetzt werden.

Die meisten Ärzt:innen empfinden es als Missbrauch ihrer medizinischen Tätigkeit, wenn überflüssigePraxistermine für Atteste von Schulen eingefordert werden und gleichzeitig wirklich erkrankte Kinder aufgrund des Arztmangels teilweise keine Versorgung mehr erhalten.

Wir fordern Lehrer:innen und Schulleitungen daher ausdrücklich auf, entsprechende Regelungen an den Schulen so zu ändern, dass
Atteste entfallen können und die Anforderung von Attesten auf das absolut Notwendigste zu beschränken.

Sollte aus Sicht der Schule im Einzelfall ein Attest tatsächlich benötigt werden, benötigen die betroffenen Schüler:innen in Zukunft eine individuelle und begründete Bescheinigung der Schulleitung über die Attestpflicht für die jeweilige Fehlzeit.

Die Angabe einer pauschalen Attestpflicht oder der Verweis allein auf umfangreiche Fehlzeiten kann nicht berücksichtigt werden. Vielmehr ist darzulegen, warum eine Entschuldigung der Eltern nicht ausreichend glaubwürdig ist, die Fehlzeit zu entschuldigen und warum somit ein Termin in der pädiatrischen Praxis zur Überprüfung unumgänglich ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und ihre Kooperation

Die Kinder- und Jugendärzt:innen in NRW