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Jugendlicher mit tödlichem Masernvirus infiziert

Ein 12-Jähriger ist an einer tödlichen Gehirnentzündung erkrankt, die als Spätfolge einer Masernerkrankung auftreten kann, der so genannten Subaktuten Sklerosierenden Panenzephalitis (SSPE). Der Junge hatte sich im Alter von fünf Monaten mit dem Masernvirus angesteckt. Je jünger ein Kind bei einer Maserninfektion ist, desto höher ist sein Risiko, später in der Kindheit an SSPE zu erkranken...

Ein 12-jähriger Junge aus Sachsenheim ist an der tödlichen Gehirnentzündung SSPE (Subakute Sklerosierende Panenzephalitis) erkrankt. Die SSPE ist Spätfolge einer Masern-Infektion. Der Bub hatte sich als Säugling im Alter von fünf Monaten mit dem Masernvirus angesteckt. "Unser Maximilian war ein sportlicher, fröhlicher Junge – seine große Leidenschaft war das Eishockeyspielen. Als die ersten Symptome im Ende 2004 auftraten, hatten wir noch Hoffnung, dass diese Krankheit bei ihm nur sehr langsam verläuft – er ging auch noch zu Schule. Im April des letzten Jahres verschlechterte sich die Situation dramatisch. Innerhalb von nur wenigen Tagen konnte er nicht mehr sprechen. Und fast zeitgleich auch nicht mehr laufen. Seit dem betreuen wir unseren Sohn rund um die Uhr“, beschreibt seine Mutter - Anke Schönbohm, 42, ausgebildete Arzthelferin, die Situation. Inzwischen befindet sich der Junge in einer Art Wachkoma – nimmt seine Umgebung nur zeitweise wahr. „Das Leben mit dieser Erkrankung ist sehr belastend. Es gibt eigentlich kaum Momente, in denen man abschalten kann. Immer ist da auch die Angst, dass sich sein Zustand verschlechtern könnte. Die Masernviren zerstören unaufhaltsam sein Gehirn“, erläutert der Vater Rüdiger Schönbohm, 42, Ingenieur. Nur bei Kindern, die an Masern erkranken, kann sich als Spätfolge eine SSPE entwickeln. Je jünger das Kind bei einer Maserninfektion ist, desto höher ist das SSPE-Risiko. Eine aktuelle britische Studie zeigt, dass die Gefahr für Säuglinge besonders groß ist. Demnach erkrankt etwa 1 von 5.000 Kindern, die in den ersten 12 Lebensmonaten die Masern durchmachen, im Laufe seines weiteren Lebens an dieser tödlichen Gehirnentzündung. „Die Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken sind ab dem 11. Lebensmonat empfohlen. Säuglinge sind – genauso wie Kinder, die aufgrund eines Immunschadens nicht geimpft werden können – auf den Schutz durch andere angewiesen. Dieser tragische Fall zeigt, dass eine individuelle Entscheidung gegen das Impfen schlimme Konsequenzen haben kann – nicht nur für das eigene Kind“, kritisiert Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands (BVKJ), die häufig von Impfskeptikern propagierte so genannte „Individuelle Impfentscheidung“.

Ansteckungsrisiko in Deutschland und vielen Reiseländern
Mit mehr als 2.000 gemeldeten Masernfällen war Deutschland im Jahre 2006 in Westeuropa das Land mit der höchsten Erkrankungszahl. Und auch in diesem Jahr gibt es wieder Masernausbrüche. So wurden seit Beginn des Jahres bereits aus 9 Bundesländern Masernerkrankungen gemeldet. Größere Häufungen gibt es in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Und auch in vielen beliebten Reiseländern besteht ein hohes Ansteckungsrisiko. In der Schweiz gab es seit Beginn des Jahres bereits über 100 Masernerkrankungen. Und auch in Italien, Spanien, Österreich und vor allem der Türkei kommt es immer wieder zu großen Epidemien mit Tausenden von Erkrankungen. Laut Angaben des türkischen Gesundheitsministeriums wurden von 1995-2005 insgesamt 1.131 SSPE-Erkrankungen registriert. „Wer Urlaubsreisen in diese Länder plant, der sollte unbedingt gegen Masern geimpft sein. Das gilt nicht nur für Kinder. Auch ungeschützte Erwachsene sollten vor Reisebeginn ihren Impfschutz überprüfen und versäumte Impfungen sofort nachholen. Mit zunehmendem Erkrankungsalter steigt das Risiko von schweren Verläufen“, warnt Hartmann. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin empfiehlt zwei Masernimpfungen ab dem 11. Lebensmonat im Abstand von 4 Wochen - in Kombination mit der Mumps-, Röteln- und Windpockenimpfung. Alle von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen erstattet. Wer sich als Erwachsener beim Arzt impfen lässt, muss keine Praxisgebühr bezahlen – Impfungen sind als Vorsorgeleistung von der Praxisgebühr befreit.

Weiter Informationen zum Fall Maximilian Schönbohm finden Sie unter www.aktion-max.de