Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

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U6 – sechste Vorsorge

Wenn das Kind ein Jahr alt ist, erfolgt die U6, die so genannte „Einjahresuntersuchung“ (i.d.R. zwischen 10. und 12. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 9. Lebensmonat und spätestens bis zum 14. Lebensmonat, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen erneut die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund. Auch das Sehvermögen wird überprüft.

Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert, ob das Kind schon mit gestreckten Beinen und geradem Rücken frei sitzen oder sogar schon alleine stehen und sich dabei festhalten kann. Viele Kinder können sich schon in den Stand hochziehen. Außerdem wird sich der Kinder- und Jugendarzt nach den sprachlichen Entwicklungen und dem allgemeinen Verhalten erkundigen und die Eltern an die erforderlichen Impfungen erinnern bzw. Fragen zu Impfungen klären.

Bei teilnehmenden Kinder- und Jugendärzten erhalten Familien zur U6 ein Lesestart-Set für Einjährige. Das ist eine kleine Stofftasche mit einem Bilderbuch für die Kinder und einer mehrsprachigen Broschüre mit Informationen für die Eltern. Damit können Eltern direkt mit dem Vorlesen und Erzählen starten.
Auf www.lesestart.de erfahren Familien mehr über das frühe Vorlesen und Erzählen.

Informationen zu den weiteren Vorsorgeuntersuchungen finden Sie hier:

  • Kleinkind: U7 bis U9
  • Schulkind: U10 und U11
  • Teenager: J1 und J2