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Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen abgewiesen

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: "Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts!"

Der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Thomas Fischbach, lobte heute in Köln die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Eilanträge gegen das Gesetz zur Maserimpfung für Kinder in Kitas und Schulen abzuweisen: "Das Bundesverfassungsgericht hat gut daran getan, es bei der vorgeschriebenen Impfpflicht zu belassen. Kinder brauchen zwar andere Kinder, um sich weiterzuentwickeln, vor allem Kinder aus sozial schwierigen Verhältnissen profitieren enorm von der außerhäuslicher Entwicklungsanregung, wie sie Kitas und Tagesmütter und -väter leisten. Doch die Einrichtungen müssen die Sicherheit aller Kinder gewährleisten. Kinder dürfen auf keinen Fall andere mit einer lebensgefährlichen Krankheit wie Masern anstecken und Betreuungseinrichtungen dürfen auf keinen Fall zu Infektions-Hotspots werden. Der individuelle Wille von Eltern und auch das Recht von kindern auf außerhäusliche Betreuung müssen muss hinter das Gemeinwohl zurücktreten. Eine Masernimpfung schützt nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch Kinder, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, und sie verhindert die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung.

Was passiert, wenn es gegen eine gefährliche Krankheit keine Impfung gibt, erleben wir gerade. Die ganze Welt wartet auf eine Impfung gegen Covid-19. Gegen Masern haben wir eine wirksame Impfung, sie Kindern nicht zu verabreichen und damit den Herdenschutz zu gefährden, ist inakzeptabel. Daher begrüßen wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts."
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.