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Zum TSVG war es ein langer steiniger Weg - BVKJ äußert sich zufrieden über Änderungen

Am Donnerstag, den 14. März 2019 wurde in 2./3.-Lesung das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) mit den zuvor vom Gesundheitsausschuss verabschiedeten Änderungen beschlossen.

Hierzu erklärt Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V.: Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V.:

„Es war für alle Beteiligten ein langer und teilweise sehr steiniger Weg bis zu diesem Entschluss zum TSVG. Wir bewerten positiv, dass einige zielführende Änderungsvorschläge, die wir im Interesse der guten Versorgung unserer Patientinnen und Patienten gemacht haben, berücksichtigt worden sind.
So wird die von verschiedenen Seiten kritisierte befristete generelle Niederlassungsfreiheit u.a. für die Pädiatrie nun nicht kommen. Dies ist zweckmäßig, da dies sonst zu Fehlanreizen in der Niederlassung geführt hätte: mit einer Überversorgung attraktiver Standorte, zu Lasten ländlicher oder sozialschwacher Gebiete.

Sehr positiv sehen wir die Erhöhung der Weiterbildungsförderungsstellen von bislang 1000 auf 2000. Ferner ist erfreulich, dass die Kinder- und Jugendmedizin explizit als zu fördernder Bereich festgelegt wird. Dies nimmt unsere bisherige Forderung auf, mehr Weiterbildungsmöglichkeiten in der Pädiatrie zu schaffen. Die Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrages durch die Selbstverwaltung werden wir aufmerksam verfolgen. Dass ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte nun künftig mit einer Dreiviertel-Zulassung arbeiten können, begrüßen wir unter anderem aus Gründen einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.B. wenn die Kolleginnen und Kollegen junge Kinder versorgen müssen, Angehörige pflegen oder selbst erkrankt sind.
Zu guter Letzt ist sehr erfreulich, dass die langjährige Forderung des BVKJ übernommen wurde, den Begriff „Kinder- und Jugendarzt“ bzw. „-ärztin“ in die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) zu übernehmen. Nun sollte ebenso die Selbstverwaltung diesen gesetzlichen Terminus übernehmen.

Vieles Weitere im TSVG müssen wir nun in Ruhe analysieren; hier wird sich noch zeigen, inwiefern die Regelungen wirklich im Sinne einer besseren Patientenversorgung sind oder ob noch einmal nachjustiert werden muss. Der BVKJ steht jedenfalls konstruktiv an der Seite der Selbstverwaltung und wird die weitere Umsetzung des TSVG kritisch und im Sinne der bestmöglichen Versorgung der Kinder und Jugendlichen begleiten.“
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.